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Remigration – schon wieder eine Erfindung aus Österreich?

Selten zuvor hat ein Begriff aus der Sozial- und Wirtschaftswissenschaft für eine derart kontroversielle Diskussion gesorgt: „Remigration“! Wie bei so vielen anderen auch politisierte das rechte Lager den Ausdruck und vereinnahmte diesen für sich. So wurde aus diesem das „Unwort des Jahres 2023“!

Der Begriff selbst ist schon einige Jahrhunderte alt. 1608 verwendete ihn Andrew Willet von der Church of England in seinen Schriften, 1885 Ernst Ravenstein in einem seiner Publikationen. Doch erst im 20. Jahrhundert wurde er genauer definiert. In seiner ursprünglichen Bedeutung bezeich-net „Remigration“ die Rückkehr eines Gastarbeiters bzw. eines Migranten in sein Herkunftsland – völlig frei von Emotionen oder politischem Hinter-gedanken. Schliesslich kehren viele Gastarbeiter nach einem zumeist harten Arbeitsleben in ihr Herkunftsland zurück, um dort ihren Ruhe-stand geniessen zu können. Oder im anderen Falle Russland- und Sudetendeutsche oder auch Deutsche aus Siebenbürgen werden in Deutschland remigriert! Auch viele der 3,4 Mio deutschen Auswanderer (2,7 Mio davon im erwerbstätigen Alter) kehren wieder in die Heimat zurück. So kamen schon im 19. Jahrhundert rund 10 % der zuvor in die USA ausgewanderten Deutschen wieder in ihr Heimatland zurück. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es sehr viele Rückkehrer – einer der bekanntesten davon war Herbert Ernst Karl Frahm – Willy Brandt! 1933 emigrierte er über Dänemark nach Norwegen. Von der Nazi-Regierung in Berlin wurde er als staatenlos erklärt! Als das Land von den Deutschen okkupiert wurde, gelangte Brandt in Gefangenschaft. Allerdings trug er zum Zeitpunkt der Festnahme eine norwegische Uniform, zudem kannte niemand das Pseudonym „Willy Brandt“, das er sich erst in seiner Zeit in Norwegen zugelegt hatte. Er wurde wieder freigelassen und flüchtete nach Schweden, 1945 kehrte er nach Deutschland zurück und berichtete als Korrespondent für mehrere skandinavische Zeitungen über die Nürn-berger Kriegsverbrecher-Prozesse. Millionen Kriegsgefangene oder Zwangsarbeiter wurde remigriert. Ja – ich würde sogar auch jene heute Bundesdeutsche als Remigranten bezeichnen, die seinerzeit aus der DDR geflohen oder ausgewandert und nach dem Fall der Mauer wieder zurückgekehrt sind. In der Migrationssoziologie exisiert auch eine Weiterführung: „Remigration der zweiten Generation“.

Ich musste bei der Recherche zu diesem Blog alsdann gar nicht lange suchen und stiess auf den Beitrag „Remigration von Gastarbeitern – Eine Analyse mit nichtparametrischen Schätzverfahren“ von Beatrix Brecht und Paul Michels im Buch „Acta Demographica 1993“ (Physica Verlag 1994). Eine wertefreie Studie, die auf den Zahlen vergangener Jahre aufbaut. Zwanzig Jahre zuvor hatte schon der italienische Soziologe Francesco P. Cerase eine Studie zur Remigration italienischer Auswanderer aus den USA erstellt. Seine auch heute noch gültige Typisierung unterscheidet zwischen einer „Rückkehr aus Konservatismus“ (der Betroffene bewahrt sich seine Identität und Heimatkultur) und „Rückkehr zur Innovation“ (Ideen aus dem anderen Land sollen in der Heimat umgesetzt werden). Oft können auch sog. „Pushfaktoren“ dahinter stecken: Heimweh, gesundheitliche Probleme, Diskriminierung bzw. Rassismus. Oder auch „Pullfaktoren“ wie soziale oder familiäre Bande.

Über 30 Jahre hinweg stellte der Terminus der „Remigration“ kein Problem dar. Dann aber kam es am 25. November des Jahres 2023 zu einem Geheimtreffen in einem Landhaus in der Nähe von Potsdam. Organisiert von einem ehemaligen Zahnarzt aus Düsseldorf, trafen sich dort vornehmlich rechtsextreme Vertreter, aber auch der Sprecher der AfD-Bundestagsabgeordneten Alice Weidel und zwei Politiker der Werteunion der CDU. Hauptredner des Abends war Martin Sellner, der in Österreich als Kopf der „Identitären Bewegung“ unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Er stellte dabei sein „Strategiekonzept im Sinne eines Masterplans“ vor. Dessen Kern: Die Remigration von Millionen Menschen aus Deutschland und Österreich! Massenabschiebungen nicht nur von Ausländern, sondern auch von Deutschen und Österreichern, um damit den angeblich durch die Eliten geplanten „Bevölkerungsausstausch“ wieder rückgängig zu machen. Die Teilnehmer an dieser illustren Runde mussten eine „Mindestspende“ von 5.000,- € berappen. Sellners Ideologie: Beide Worte („Bevölkerungsaustausch“ und „Remigration“) müssen in die Mitte der Gesellschaft gebracht werden. Unnütz zu betonen, dass beides gegen das Grundrecht/die Verfassung und die Menschenrechtskonvention der UN verstösst! Schliesslich würde es ja auch Menschen mit Migrationshintergrund treffen, die eine deutsche oder österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und sich perfekt in die Gemeinschaft integriert haben!

In früheren Zeiten wurden sie auf eine ferne Insel verbannt oder als vogelfrei zum Abschuss freigegeben, heutzutage ist es gar nicht mal so einfach. So müsste ihnen die Staatsbürgerschaft aberkannt und sie als staatenlos erklärt werden! Nein – das geht gar nicht: Die beiden Staaten würden dann selbst einen Flüchtlingsstrom verursachen! Dazu zwei Zahlen: 2022 lebten nicht weniger als 23,8 Mio Menschen mit Migrationshintergrund zwischen Flensburg und Berchtesgaden, 12,2 Mio allerdings waren deutsche Staatsbürger! Für sie wäre das Wort „Abschiebung“ nicht der richtige Ausdruck – „Vertreibung“ oder das historisch vorbelastete „Deportation“ wären ja dann wohl passender. Wer deutscher oder österreichischer Staatsbürger wird, plant jedoch zumeist auch sein Leben in einem der beiden Ländern zu absolvieren.

Übrigens wurde „Remigration“ bereits vor dem Treffen durch Mitglieder der AfD (etwa MdB Gottfried Curio und MdEP Irmhild Boßdorf), aber auch dem Vorsitzenden der österreichischen FPÖ, Herbert Kickl, verwendet. Die FPÖ forderte im Juni des Jahres gar einen eigenen EU-Remigrations-kommissar. Allerdings distanzierte sich die AfD von diesem November-Treffen – Weidels Sprecher habe nicht gewusst, wer zu der Zusammen-kunft alles geladen war. Dennoch reichte es etwa der französischen Gallionsfigur des Rassemblements National (RN), Marine Le Pen, sich nach dem zusätzlichen SS-Sagers des AfD-Spitzenkandidaten zur EU-Wahl, Wolfgang Krah, von den deutschen Rechtspopulisten zu distanzieren. Interessant dabei ist jedoch, dass auch Herbert Kickl bereits im Jahr 2010 einen ähnlichen Spruch in einem ATV-Interview von sich gab, der jedoch ohne Konsequenzen blieb. Auch verwendete der thüringische Parteichef Björn Höcke 2018 den Terminus eines „grossangelegten Remigrattions-projektes“.

Der Rechtsradikalismus marschiert inzwischen wieder ideel und sprach-lich in die Vergangenheit zurück („Kampfbegriffe“). So wird in diesem Zusammenhang von „Passdeutschen“ und „Biodeutschen“ unterschieden, auch von „Verabschiedungskultur“ ist die Rede. „Remigrationspläne“ übrigens wurden bereits in der Vergangenheit (1940) veröffentlicht. Auch Donald Trump schliesst sich dieser Ausdrucksweise an, nachdem er meinte, dass Migranten „das Blut der USA vergiften“ würden. Martin Sellner übrigens prägte zudem den Begriff der „ethnokulturellen Iden-tität“. Dieser setzt allerdings eine Leitkultur voraus, die nicht näher ausgeführt wird. So ganz nebenbei erwähnt: In der AfD selbst bzw. deren näherem Umfeld sind nicht wenige „Passdeutsche“ vorhanden.

Übrigens zum Schluss meiner heutigen Gedanken noch eine Begriffs-bestimmung: Das lateinische „remigrare“ ist ein aktives Verb. Soll heissen, dass jemand nur selbst zurückkehren oder -wandern kann! Wird er dazu gezwungen, so ist die Remigration im Sinne des lateinischen Ursprungswortes grammatikalisch falsch!

Lesetipps:

.) Acta Demographica 1993; Hrsg.: Heinz Galler/Gerhard Heilig/Gunter Steinmann; Physica Verlag 1994

.) Deutsche Gesellschaftsgeschichte Bd. 4 – Bundesrepublik und DDR 1949–1990; Hrsg.: Hans-Ulrich Wehler; C.H. Beck 2008

.) Vertriebene Eliten. Vertreibung und Verfolgung von Führungsschichten im 20. Jahrhundert; Hrsg.: Günther Schulz; Oldenbourg 2001

.) Exil und Remigration; Hrsg.: Claus-Dieter Krohn; edition text + kritik 1991

.) Remigration und Demokratie in der Bundesrepublik nach 1945. Ordnungsvorstellungen zu Staat und Verwaltung im transatlantischen Transfer; Margrit Seckelmann/Johannes Platz; Transcript 2017

.) Handbook of return migration; Hrsg.: Russell King/Latie Kuschminder; Edward Elgar Publishing 2022

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Eritrea – ein Land in der Todeszone

16. September 2023: Im Römerkastell von Stuttgart läuft eine Veran-staltung des Eritrea–Vereins. Derartige Events sind nicht aussergewöhn-liches! Die Veranstaltung ist angemeldet, deshalb sichern diese auch nur wenige Polizisten ab. Von einer Sekunde auf die andere jedoch kippt das Ganze: Rund 200 Männer tauchen auf, die in einer nicht angemeldeten Demonstration gegen dieses Event protestieren. Es handelt sich dabei um Gegner des Regimes in Eritrea. Sie vermuten, dass regimetreue Mitstreiter an der Veranstaltung teilnehmen. Die Polizisten sind auf das nicht vorbereitet! Sie versuchen, das Römerkastell so gut als möglich abzu-schirmen, doch geht der wütende Mob mit Dachlatten und Brettern auf sie los – es fliegen auch Pflastersteine und Flaschen. 39 Polizisten werden dabei verletzt.

Anfang März fand vor dem Amtsgericht Stuttgart–Bad Cannstatt der Prozess statt. Die Polizei–Mitschnitte zeigen Szenen der Brutalität und Gewalt, wie wir sie aus Reportagen oder Social Media–Clips hauptsächlich aus dem Nahen Osten kennen. Dabei wurden nach intensiven Recherchen und v.a. Auswertungen dieser Polizei–Mitschnitte jene Eritreer abgeurteilt, die diesen Krawall auslösten. So etwa der 29–jährige Hauptangeklagte, der zuerst einen Bauzaun–Betonfuß (!) und später einen mehr als drei Kilogramm schweren Pflasterstein geworfen und damit diese Gewaltaus-schreitungen ausgelöst haben soll: Besonders schwerer Landfriedens-bruch und gefährliche Körperverletzung! Nach dem Absitzen seiner Strafe (drei Jahre und neun Monate), soll er sofort abgeschoben werden. Unwahrscheinlich, da ihm in Eritrea wohl der sofortige Tod droht – Abschiebungsverbot! Die anderen Teilnehmer kamen aus dem Umland von Stuttgart, aber auch aus der Schweiz und Hessen. Einige Wochen zuvor fand in Giessen eine ähnliche Veranstaltung statt, bei der es ebenfalls zu Ausschreitungen gekommen ist.

Was läuft da eigentlich in Eritrea?

Das Land zählt zu den ärmsten Regionen dieser Welt – und ist eine der radikalsten Diktaturen: Keine Opposition, eine Schein–Verfassung, von demokratischen Einrichtungen wie offenen bzw. fairen Wahlen (andere Parteien sind nicht zugelassen) oder Gewaltenteilung keine Spur. Die komplette Macht liegt in den Händen von Isayas Afewerki, dem de facto–Präsidenten. Wahlen finden nur auf regionaler Ebene statt – davon kann man halten, was man will. Im Demokratieindex belegte Eritrea 2023 Rang 152 von 167! Im Menschenrechts–Beobachterbericht der UN vom 28. Mai 2013 wird von willkürlichen Tötungen und Verhaftungen, erzwungenem „Verschwindenlassen“ und dem Nichtvorhandensein von Meinungs–, Religions– und Versammlungsfreiheit gesprochen. Das von den italienischen Faschisten 1936 errichtete KZ Nocra wird auch heute noch genutzt.

Von den 3,8 Mio Einwohnern (Schätzungen liegen bei nahezu dem Doppelten) leben rund 75 % von der Landwirtschaft. Trotzdem müssen Nahrungsmittel importiert werden, da Bauern zum Militärdienst gezwungen werden und immer wieder Dürren das Land heimsuchen. Daneben werden Gold, Silber, Kupfer, Pottasche, Schwefel, Zink und Eisen sowie Marmor abgebaut und in grossem Maße exportiert – wie etwa auch das Salz. Das nominale Bruttoinlandsprodukt liegt bei geschätzten 2 Milliarden US–Dollar, und damit bei nicht mal der Hälfte der Gläubiger–Forderungen in der Causa Signa und René Benko.

Geographisch grenzt Eritrea an den Sudan, Äthiopien, Dschibuti und das Rote Meer.

Die Geschichte des Landes ist sehr bunt: Während das Hochland das Königreich Medri Bahri beinhaltete, war das Tiefland Eritreas über 300 Jahre hinweg Kolonie der Osmanen bzw. Ägypter. Nach dem Überfall der Italiener auf Äthiopien wurde die gesamte Region ab 1936 zur Kolonie Italienisch/Ostafrika, ab 1941 stand es unter britischer Verwaltung. Mit 1952 zählte Eritrea zum Kaiserreich Abessinien, ab 1961 zum äthiopischen Kaiserreich unter Haile Selassie. Es folgte ein dreissig-jähriger Unabhängigkeitskrieg und mit Hilfe zuerst der Eritreischen Befreiungsfront, später der Eritreischen Volksbefreiungsfront schliesslich 1993 die Unabhängigkeit von Äthiopien.

Nachdem 1998 erneut ein Grenzkonflikt zwischen beiden Staaten aufkeimte, startete die UN die Beobachtermission UNMEE, die allerdings 2008 auslief. 2018 wurde ein Friedensvertrag zwischen Äthiopien und Eritrea geschlossen. Bereits 1993 hatte die Eritreische Volksbefreiungs-front das Machtvakuum genutzt und ein Ein–Parteien–System unter dem noch heutigen Machthaber Isaias Afewerki aufgebaut. Er regiert seither autoritär, die männliche und weibliche Bevölkerung wird zum unbe-fristeten Wehrdienst verpflichtet, der allerdings eher einer Zwangsarbeit gleichkommt. Kritiker sprechen deshalb vom „Sklavenstaat“ oder „Nordkorea Afrikas“! Wehrdienstverweigerern drohen bis zu fünf Jahrem Haft oder in Kriegszeiten lebenslänglich bzw. die Todesstrafe – ihren Familien Repressalien. Dieser sog. „Wehrdienst“ ist die Hauptursache für die vielen Flüchtlinge aus Eritrea. Eine Pressefreiheit gibt es nicht – alle Medien sind staatlich kontrolliert und zensiert. Im Presseindex der Reporter ohne Grenzen belegt das Land stets einen der letzten Plätze – 2023 war es Rang 174 von 180. Religiöse Minderheiten werden verfolgt. So berichtet Amnesty International von der Haft Angehöriger staatlich verbotener Minderheitskirchen (wie evangelikale Christen oder Zeugen Jehovas, aber auch Moslems, die den staatlich eingesetzten Mufti nicht anerkennen) in Frachtcontainern – auch bei glühender Hitze. Frauen haben so gut wie kein Sprachrecht – im Gegenteil: So lag etwa die Genitalverstümmelung bei rund 89 %. Diese wurde zwar am 31. Mai 2007 verboten, doch sind keine Verurteilungen oder Strafen bekannt.

Wie in allen anderen totalitären Staaten gibt es allerdings auch positives zu vermelden: Für Kinder zwischen 7 und 13 Jahren besteht Schulpflicht, Personen mit Armutsausweis erhalten kostenlose medizinische Hilfe.

Die Armut jedoch ist eklatant. Viele der Einwohner leben vom Geld, das ihnen durch ihre Angehörigen aus dem Ausland zugeschickt wird. Doch knabbert hier auch der Staat mit: Im Ausland lebende Eritreer, die Hilfsüberweisungen tätigen, müssen zwei Prozent ihres Bruttoein-kommens als „Aufbausteuer“ an den Staat abliefern. Weigern sich diese, erhalten sie keinerlei offizielle Dokumente mehr und im Land lebende Verwandte drohen Repressalien.

Erlauben Sdie mir am Ende noch meine eigene Meinung einzubringen: Die Wut der Regimegegner ist durchaus verständlich, rechtfertigt jedoch in keinster Weise die gewalttätigen Ausschreitungen gegen die Polizei! Nicht verständlich hingegen ist die Tatsache, dass regimetreue Menschen nach Deutschland emigriert sind und somit dort Zuflucht gesucht haben!

Filmtipp:

– Eritrea – Der geheime Sklavenstaat; Doku von Evan Williams 2021

Lesetipps:

.) Friedensräume in Eritrea und Tigray unter Druck. Identitäts-konstruktion, soziale Kohäsion und politische Stabilität; Hrsg.: Abdulkader Saleh, Nicole Hirt, Wolbert G.C. Smidt, Rainer Tetzlaff; Lit 2008

.) Eritrea zwischen Einparteienstaat und Demokratie. Die Bedeutung der Opposition im Demokratisierungsprozess; Aklilu Ghirmai; Tectum 2005

.) Ursachen für den eritreisch-äthiopischen Grenzkonflikt. Eine historisch-politische Analyse; Sascha A. Kienzle; Tönning 2010

.) Eritrea – Aufbruch in die Freiheit; Martin Zimmermann; Verlag Neuer Weg 1991

.) Understanding Eritrea: Inside Africa’s Most Repressive State; Martin Plaut; Oxford University Press 2017

.) The Eritrean Struggle for Independence – Domination, Resistance, Nationalism 1941–1993; Ruth Iyob; Cambridge University Press 1995

.) Biopolitics, militarism, and development: Eritrea in the twenty-first century; Hrsg.: David O’Kane, Tricia Redeker Hepner; Berghahn Books 2009

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