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Abzocke bei der ASFINAG?

Normalerweise schreibe ich nicht über derartige Dinge, da mir die weiteren Umstände zumeist nicht bekannt sind und viele Autofahrer aus eigenem Verschulden in eine solche Situation geraten. Doch dieses Mal erfuhr ich es am eigenen Leib und war unschuldig! Deshalb möchte ich Ihnen diese Geschichte nicht vorenthalten.

Am 27. November dieses Jahres weilte ich geschäftlich in Tirol. Auf der Hinfahrt beglich ich die Maut für den Arlbergtunnel in Münzen. Die Kassiererin meinte erfreut: “Endlich mal jemand, der in Münzen bezahlt!”

Ich merkte mir das und hatte die Münzen bereits abgezählt, bevor ich bei der Rückfahrt zur Mautstelle kam. Von Tirol aus gesehen gibt es fünf Fahrspuren. Die äusserst rechte war für den LKW-Verkehr freigegeben, die zweite von rechts für den PKW-Verkehr. Also fuhr ich auf diese zu. Rund 50 Meter vor der Mautstelle kam mir ein Mann in gelber Schutzjacke entgegen. Wild mit den Armen gestikulierend und – von ihm aus gesehen – vehement nach rechts zeigend. Ich reagierte rasch – die beiden nächsten Mautkassen waren nicht besetzt. Also nutzte ich die grüne Spur. Der mir nachfolgende LKW, der ebenfalls angesichts dieser Szene stehen geblieben ist, quittierte die Szene mit einem langen Hupen.

Ich dachte mir, dass es vielleicht Computerprobleme oder dergleichen gebe, da der Arlbergtunnel einige Tage zuvor erst wieder nach langer Umbauphase geöffnet wurde. Die Münzen behielt ich in der Hand – möglicherweise würde auf Vorarlberger Seite (Langen am Arlberg) kassiert. Dem war aber nicht so.

Dieser Tage nun erhielt ich einen Einschreibebrief von der ASFINAG (für alle nicht-österreichischen Leser dieses Blogs: Die Autobahngesellschaft, die ebenfalls für viele Autobahntunnels zuständig ist). Eine Rechnung und gleichzeitige Zahlungsaufforderung für eine Ersatzmaut über 100,- € (plus 20 % MwSt.). Zahlbar innerhalb vier Wochen nach Ausstellung, ansonsten würde bei der BH Landeck ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

Da das Schreiben kein Bescheid ist, kann dagegen auch nicht berufen werden. Zudem wüsste ich aufgrund meiner Ausbildung, dass eine Berufung gegen einen Bescheid auch keine aufschiebende Wirkung hätte. Soll heissen: Bezahlen – alles andere kann danach geregelt werden. In den meisten Fällen jedoch erfolglos!

Hoppla – mir zog’s den Boden unter den Füssen weg, schliesslich war ich mir keiner Schuld bewusst. Gottlob hatte ich noch am 27. November eine Gegendarstellung geschrieben, ansonsten wäre mir das alles nicht mehr in Erinnerung geblieben. Diese schickte ich am Samstag nach Erhalt des Schreibens an die ASFINAG.

Leider hatte ich mein Handy nicht griffbereit – während des Autofahrens ist dies bei mir tabu. In diesem Falle hätte ich dies mittels Fotos dokumentieren können, dabei allerdings aus meiner Sicht gegen geltendes Gesetz verstossen (Recht am eigenen Bild, Vorteilsnahme, …).

Mir stellen sich nun folgende Fragen: Welche der beiden anderen Kassen hätte ich wählen sollen – waren beide nicht besetzt! Steckt hinter dem Ganzen vielleicht ein System? Abzocke? Erhält der Mitarbeiter mög-licherweise gar eine Provision? Oder war es ein Irrer, der sich als ASFINAG-Mitarbeiter ausgab? Doch denke ich, letzteres kann ausge-schlossen werden, da in diesem Bereich der Autobahn eigentlich keine Unbefugten zu Fuss unterwegs sein dürfen! Schliesslich kam er direkt aus der PKW-Spur auf mich zu.

Ich muss zugeben: Fühle mich sehr verar…! Ein teurer Spass – das Zehn-fache der Maut, obgleich ich zahlungswillig war! Eine Antwort der Auto-bahngesellschaft ist freilich noch ausständig. Jedoch möchte ich dies der Öffentlichkeit nicht vorenthalten – dieser Blog ist – wenn erforderlich – nur der Anfang dafür!

Allerdings hätte ich einen Tipp an Sie: Sollten Sie jemals in eine derartige Lage kommen – bleiben Sie besser stehen und klären eine solch‘ abstruse Situation vorort (andererseits ist dies auf der Autobahn bzw. an einer Mautstation auch nicht empfehlenswert!), bevor Sie irgend eine grüne Spur benutzen!

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