Posts Tagged ‘Gehaltsschere’

Das Märchen von der Gleichberechtigung

In Österreich wurde am 31. Oktober der „Equal Pay Day“ (EPD) begangen – „Gefeiert“ ist in diesem Zusammenhang absolut der falsche Ausdruck! Doch was bedeutet dieser ganz besondere Tag, der inzwischen in nahezu jedem Land der westlichen Hemisphäre als Mahndatum gelten soll? In Österreich gar zweimal – in der islamischen Welt hingegen undenkbar!

Der „Equal Pay Day“ ist in diesem Falle jener Tag, ab dem Frauen statistisch gesehen für den Rest des Jahres kostenlos arbeiten. In der Frühjahrsversion jener Tag, bis zu dem … – in Deutschland das nächste Mal am 06. März 2024! Beides im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen. Anders ausgedrückt: Bis zu diesem Tag im Herbst haben Männer das verdient, was Frauen für das komplette Jahr ausbezahlt bekommen. Zwei Monate bzw. regional sogar noch mehr, in welchen Männer mehr Geld auf dem Lohnzettel stehen haben als ihre Kolleginnen mit vergleichbarer Qualifikation in vergleichbaren Jobs! Hallo? Wir schreiben das Jahr 2023!!!

Dieser Missstand ist auch als „Geschlechter-Gehaltsschere“ bekannt. Beschämend der EU-Indikator „Gender Pay Gap“: Dieser Lohnunterschied im Jahres-Brutto-Einkommen bei Vollbeschäftigung lag 2021 im Alpen-staat bei 18,8 % (derzeit bei 16,9) während sich der EU-Schnitt im selben Jahr bei 12,7 % bewegte. V.a. das westlichste Bundesland Vorarlberg schlägt dabei aber sowas von zu: Der Equal Pay Day lag dort dieses Jahr beim 02. Oktober (22 %) – in Wien hingegen erst am 21. November!!!

https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Gender_pay_gap_statistics

Nur Estland ist mit 20,5 % in der EU noch schlechter. Am anderen Ende der Tabelle liegt Luxemburg mit -0,2 (Frauen verdienen hier ein paar Cent mehr als Männer), gefolgt von Rumänien mit 3,6 und Slowenien mit 3,8 %. Deutschland bewegt sich gleich nach Österreich bei 17,6, die Schweiz bei 17,7 % (alle Zahlen 2021). Eine Schande für reiche Industrie-staaten, die eigentlich diesen Gleichheitsgrundsatz jeweils in der Verfassung/dem Grundgesetz verankert haben.

Dass gar nichts getan wird, stimmt nicht: Es wird zu wenig und zu lang-sam für gleiche Bezahlung unternommen!

“Lohndiskriminierung ist ungerecht und schwächt unsere Gesellschaft als Ganze. †Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ist ein zentrales Verfassungsversprechen, das es endlich einzulösen gilt.”

(Alain Berset, Bundesrat, Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern EDI)

Der Equal Pay Day wurde bereits 1966 in den USA eingeführt; organisiert durch das „National Committee on Pay Equity“ (NCPE), dem unter-schiedliche Frauenorganisationen, die Gewerkschaften uvam. angehören. Der Hintergrund: Damit sollte, drei Jahre nach dem Beschluss der Gleich-behandlung durch die US-Regierung, auf die ungerechte Ungleich-behandlung der Frauen, insbesondere aber der afro-amerikanischen Frauen hingewiesen werden. Auf dem europäischen Kontinent waren 3.800 Frauen im belgischen Herstal die ersten: Sie legten am 16. Februar 1966 ohne Vorwarnung die Arbeit nieder. Eigentlich sollte der Streik nur einen Tag lang dauern – daraus wurden aber 12 Wochen. 2007 folgte Deutschland mit der “Red Purse Campaign” nach Vorbild der USA, wonach mit roten Taschen auf die Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz hinge-wiesen werden sollte, ein Jahr später kam der EPD. Die Eidgenossen setzten ihn erstmals 2009 fest – dort trat am 01. Juli 2020 ein Gesetz zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit in Kraft. In Österreich wurde der Equal Pay Day erstmals im Jahr 2010 berechnet (ein Jahr später auf Initiative der EU-Kommission in Europa) – damals lag er beim 29. September, 2022 beim 30. Oktober – also nur einen Tag vor dem diesjährigen. Diese auf der nationalen Einkommensdifferenz berechnete Zahl wird vom Jahr abgezogen – ob hinten oder vorne ist eigentlich gleichgültig. Hinten jedoch erweckt einen sensibleren Eindruck! Am 06. Juni 2023 trat eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die bis 2026 derartige Lohnunterschiede transparenter machen und damit abschaffen soll. Definiert werden alsdann “gleiche” und “gleichwertige” Arbeit. Enthalten ist zudem die Pflicht zu Einkommensberichten (auch in kleineren Unter-nehmen) und eine Aufschlüsselung der durchschnittlichen Gehälter. Arbeitnehmer-Vertretungen fordern die sofortige Umsetzung der Richtlinie – nicht so eilig hingegen haben es naturgemäss die Arbeit-geber.

Die Ursachen für diese Ungleichbehandlung sind vielfältig: Frauen leisten mehr unbezahlte Arbeit als Männer (Haushalt, Kindererziehung, Ehren-amt,…), haben zumeist eine geringfügige oder Teilzeit-Beschäftigung (“Care-Beschäftigung” für die Familie), arbeiten oftmals in Niedriglohn-Branchen, haben schlechtere Aufstiegschancen, erhalten tatsächlich ein geringeres Gehalt, …!

Was kann veranlasst werden? Neben dem Meinungswechsel der Chefs bedarf es auch eines Ausbaus von Kinderbetreuungs-Einrichtungen, Ganztags-Schulen etc., sodass Frauen nach der Karrenz wieder in’s Berufsleben einsteigen bzw. Vollzeit arbeiten können. Die Handhabung der letzten Jahrzehnte führt automatisch im letzten Lebensabschnitt vieler Frauen zur Altersarmut. Davon sind vor allem alleinstehende Frauen betroffen.

Den verantwortlichen Sozialpolitikern der DACH-Länder sei deshalb etwa Island an’s Herz gelegt: Verpflichtende Papa-Karenz, Wochenends- und Nacht-Kitas (für die Schichtarbeiter) und gleiches Gehalt bei gleicher Arbeit für Frau und Mann per Gesetz. Island lag übrigens 2021 im EU-Gehaltsscheren-Vergleich bei 10,4 %.

Lesetipps:

.) Gender Pay Gap – Vom Wert und Unwert von Arbeit in Geschichte und Gegenwart; Hrsg.: Rainer Fattmann; Dietz 2023

.) Arbeit, Entlohnung und Gleichstellung in der Privatwirtschaft; Hrsg.: Hans-Böckler-Stiftung; edition Sigma 2010

.) Frauen auf dem Sprung. Wie junge Frauen heute leben wollen. Die Brigitte-Studie; Pantheon 2009

.) Sieben Jahre Equal Pay Day – Eine Forderung wird zur Kampagne; Hrsg.: BPW Germany; BWV Berliner Wissenschafts-Verlag 2015

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Extremisten in Uniform

„Jeder, der in irgendeiner Art und Weise radikal bei der Bundeswehr auffällt, hat in dieser Bundeswehr keinen Platz.“
(Annegret Kramp-Karrenbauer, Bundesverteidigungsministerin)

Sein Name ist David Maaß. Seine Berufung die Polizei! Seit Ende Februar, nach den Anschlägen von Hanau, ist der Polizeigewerkschafter aus dem Saarland zumindest deutschlandweit bekannt. In einem Post auf Face-book meinte er:

„Die AfD ist eine der geistigen Brandstifterinnen des Rechts-extremismus. Sie ist keine Alternative, sondern eine Schande für Deutschland! Kein Fußbreit den Faschisten!“

Hätte er das alles im zivilen Outfit kundgetan, hätte wohl kein Hahn danach gekräht – die Social Medias sind voll mit derartigen Videos. Maaß jedoch trug dabei seine Uniform. Und das brachte die AfD auf den Plan. So forderte etwa der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Saarland, Rudolf Müller, ein Disziplinarverfahren gegen Maaß, da sich dieser politisch geäussert hat – in Uniform. Der Polizist musste auch direkt zum sog. „Sensibilisierungsgespräch“ beim Landespolizeidirektor antreten. Maaß verteidigte sich in einem Interview für den TV-Sender RTL mit den Worten:

„Die Polizei hat ihren Eid auf die Verfassung abgelegt. Sie verteidigt die Demokratie.“

Deshalb sei es auch seine Pflicht, sich gesellschaftspolitisch zu äussern. Sein Post wurde einige zigtausende Male geliked, allerdings auch mit Hassmeldungen überhäuft, einige davon liegen jetzt zur Prüfung beim Staatsschutz. Maaß selbst ist nun bekannt als „Der Antifaschist in Uniform“!
In diesen heutigen Zeilen möchte ich mich allerdings nicht dem Recht auf freie Meinungsäusserung widmen, da so manches Gericht in seiner Strafsprechung auch unterschiedlicher Auffassung zur Trennung dieser von der üblen Nachrede, der Beleidigung oder gar der Drohung ist. Des-halb beschäftige ich mich mit der wesentlich interessanteren Thematik des Rechts- und Linksextremismuses bei der Polizei und der Bundeswehr.
Schon die damalige Verteidigungsministerin Deutschlands und heutige EU-Kommissionspräsidentin, Ursula von der Leyen, musste sich im Mai 2017 mit dem Thema des Rechtsextremismuses bzw. Rechtsidealismuses in deutschen Bundeswehrkasernen beschäftigen, nachdem im Rahmen von Terrorermittlungen gegen den Oberleutnant Franko A. vom Jäger-bataillon 291 in Illkirch-Graffenstaden Nazi- und Wehrmacht-Devotionalien in mehreren Bundeswehrkasernen aufgetaucht sind und an’s Licht der Öffentlichkeit gelangte, dass dort Gedenkveranstaltungen für Wehrmachtsangehörige abgehalten wurden. So dürfen sich etwa seit dem Jahr 1981 Anhänger des Jagdpiloten Werner Mölders auf dem Gelände des Bundeswehrflugplatzes Neuburg an der Donau (Wilhelm-Frankl-Kaserne) treffen, wo zu dessen Ehren auch ein Gedenkstein aufgestellt wurde. Oberst Mölders beteiligte sich ab 1938 als Mitglied der „Legion Condor“ am spanischen Bürgerkrieg und kämpfte auch bei den Angriffen Hitlerdeutschlands auf England und die Sowjetunion. 1941 verstarb er bei einem Absturz. Soweit so gut, versah er doch (mit Aus-nahme in Spanien) seine soldatischen Pflichten. Die NS-Propaganda-maschine erkürte ihn jedoch zum Vorzeigehelden. Das Gutachten eines Bundeswehr-Historikers aus dem Jahre 2004 kam schliesslich zum Urteil, dass Mölders das „Muster eines NS-konformen Soldaten“ erfüllte. Daraufhin musste das bis dahin bekannte „Jagdgeschwader Mölders“ eine Namensänderung durchführen. Die Mitglieder der sog. „Mölders-Vereinigung“ jedoch durften die Kaserne auch weiterhin für ihre Veranstaltungen nutzen. Der Gedenkstein zählt inzwischen zur militär-historischen Sammlung der Bundeswehr. Ähnliche Treffen übrigens gibt es auch in vielen anderen Kasernen – wie etwa bei der Kreta-Feier der Gebirgsjäger in Bad Reichenhall. Die Wehrmacht verübte dort nach der Einnahme der Insel im Jahr 1941 ein Massaker an der Zivilbevölkerung. Derartige Feiern müssen allerdings klar von den Gefallenen-Gedenkfeiern (wie beispielsweise der Brendtenfeier in Mittenwald) abgegrenzt werden. Dort beispielsweise wird den Gefallenen beider Weltkriege gedacht – ohne politischen Hintergrund. Ursula von der Leyen sprach 2017 von einer „Säuberung der Bundeswehr“. Sie schickte einen neuen Traditionserlass auf den Weg, der eine mögliche Vorbildfunktion der Nationalen Volks-armee und der Wehrmacht in den Reihen der Bundeswehr untersagte.
Nun hat auch ihre Nachfolgerin Annegret Kramp-Karrenbauer mit NS-Nachlassenschaften zu tun. So wurde im vergangenen Herbst ein Unter-offizier der Eliteeinheit „Kommando Spezialkräfte“ (KSK) nach monate-langer Ermittlung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) vom Dienst suspendiert. Dem Feldwebel werden rechtsextremistische Umtriebe vorgeworfen. Der Soldat war mehrere Male im Afghanistan-Einsatz. Die Ermittlungen hatten begonnen, nachdem ein Bundeswehrmitarbeiter in einem Post auf Instagram eine Wehrmachtsuniform als „Modetrend“ bezeichnete. Auf einer Feier sollen zudem zwei Stabsoffiziere der Einheit den Hitlergruss gezeigt haben. Der MAD spricht inzwischen von rund 20 Fällen – alleine beim KSK. Durch die Corona-Berichterstattung gelangte dieser neuerliche Skandal in’s Hintertreffen. Gegen den Unteroffizier läuft zudem nun ein Verfahren wegen Geheimnisverrates.
Bereits seit zwei Jahren berichten immer wieder unterschiedlichste Medien über rechtsextreme Netzwerke bei der Bundeswehr. Dort sollen nach Angaben des MADs gar Pläne für den Tag X angelegt worden sein. Etwa durch das PREPPER-Netzwerk „Nordkreuz“ („be prepared“ – PREPPER-Szene). In diesem Zusammenhang fiel auch immer mal wieder eine Vereinigung mit Namen „UNITER“ („In eins verbunden“). Der Verein war bis Anfang 2020 in Stuttgart ansässig, verlegte jedoch dann seinen Sitz nach Rotkreuz im schweizerischen Kanton Zug. In den Statuten des offiziell eingetragenen Vereins heisst es:

„Der gemeinnützige Verein UNITER ist ein Netzwerk, das dem Grundgesetz, den Menschenrechten und dem Frieden verpflichtet ist.“

In Stellungnahmen wird betont, dass man Abstand von jeglicher Parteipolitik nehme und sich von jeder Art von Extremismus distanziere. Der Verein zählt rund 18.000 Mitglieder, darunter aktive und ehemalige Soldaten, Polizisten und andere Behördenvertreter. Inzwischen wird er vom Verfassungsschutz beobachtet – die Gemeinnützigkeit wurde ihm entzogen.
Fakt ist, dass nach Ermittlungen und Disziplinarverfahren bereits im Jahr 2017 18 offenbar rechtsextremistische Soldaten aus der Bundeswehr entlassen wurden. Der MAD sprach im April 2018 von mehr als 400 Ermittlungen (inzwischen sind es 550) – ein hochrangiger Bundeswehr-Offizier meint hierzu: „Nur die Spitze des Eisbergs!“ Etwa ein Viertel der insgesamt 1.500 MAD-Mitarbeitern geht der Verfolgung von Extremisten in den eigenen Reihen nach. Der Chef des MAD, Christof Gramm, betont jedoch, dass es zu keiner Zunahme von extremistischen Kräften in der Bundeswehr und auch zu keiner Vernetzung von „Verfassungsfeinden“ gekommen sei.

„Dennoch für Extremisten gibt es keinen Platz, weder für rechts wie für links als auch nicht für islamistisch. Jeder einzelne Fall wird dann auch rausgefiltert.“
(Henning Otte, Verteidigungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag)

In einem Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“ betonte Gramm, dass derzeit 184.000 Soldaten und Soldatinnen sowie rund 80.000 Zivil-personen ihrem Dienst in der Bundeswehr nachgehen. Im Jahr 2019 kam es 743 Ermittlungen, davon stammen jedoch 383 Verdachtsfälle noch aus dem Jahr 2018. Diese Zahlen werden mit einem grösseren Budget des MAD und mehr Personal begründet. 80 % der Verdachtsfälle sind dem rechtsextremen Lager zuzuordnen (ohne Reichsbürger). Von den 49 im Jahr 2019 entlassenen Personen wurden 46 aufgrund ihrer rechts-extremen und 3 aufgrund islamistischer Einstellung entlassen. Derzeit ist alsdann von einem linksextremen Problem zumindest in der Bundeswehr nichts bekannt – nur einer der 743 Verdachtsfälle zielt auf eine links-extremistische Weltanschauung. Bundeswehr und auch Polizei entsprechen nicht den Vorstellungen der linksextremen Szene, da sie ein Teil des von ihr gehassten polizeistaatlichen Systems sind. Ein entlassener ehemaliger Oberleutnant und Bekannter von Franko A. ist heute Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten. 2019 gab es nach Angaben des Wehrbeauftragten des Bundestages, Hans-Peter Bartels (SPD), 200 Meldungen rechtsextremer Umtriebe durch Soldat(en)-innen. So etwa auch jener 147-Seiten-starke Bericht des inzwischen unehren-haft-entlassenen Unteroffiziers Patrick J., der eigens im Verteidigungs-ausschuss des Bundestages thematisiert wurde. In vergleichbaren 788 rechtsextremistischen Verdachtsfällen bei Reservist(en)-innen arbeiten zwischenzeitlich MAD und Verfassungsschutz in der „AG Reservisten“ zusammen. Der Militärhistoriker Wolfram Wette schrieb dazu im Januar 2020 in der Süddeutschen Zeitung:

„In der Summe bedeutet das: Es gibt in der Bundeswehr eine Grauzone mangelnder Aufklärungswilligkeit. Sie stellt womöglich das eigentliche Problem dar. Werden rechtsradikale Vorkommnisse öffentlich bekannt, wiegelt die militärische Führung meist reflexartig ab.“

Brenton T., der Attentäter von Christchurch/Neuseeland, hatte in seinem Facebook-Profil Artikel über rechtsradikale Soldaten bei der Bundeswehr geteilt. Immer wieder verschwinden zudem Dienstwaffen spurlos – v.a. halbautomatische Pistolen P8, Schnellfeuergewehre G3 sowie Sturm-gewehre G36. Daran ausgebildete Extremisten jeglicher Art stellen ein sehr hohes Bedrohungspotential dar.
Doch nicht nur bei der Bundeswehr. Der Gründer des vorhin bereits erwähnten PREPPER-Netzwerkes „Nordkreuz“ ist der ehemalige Bundes-wehrscharfschütze und späterhin langjährige SEK-Polizist beim LKA Mecklenburg-Vorpommern, Marko G. Bereits 2017 ermittelte die Bundes-staatsanwaltschaft gegen Mitglieder dieser Vereinigung wegen Verdachts auf eine schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89 a StGB – Terror (möglicherweise Geiselnahme und Ermordung bekennender links-gerichteter Politiker). Einer der beiden war ebenso Polizist. Marko G. galt damals noch als „nicht tatbeteiligter Dritter“. Bei Razzien der GSG-9 in sechs Haushalten wurden neben Zivilschutz-Vorräten auch Waffen und Munition konfisziert. Allerdings waren alle Waffen angemeldet, da die Betroffenen entweder bei den Sportschützen oder als Jäger gemeldet waren. Damals betonte der Verfassungsschutz, dass es bedenklich ist, wenn sich Mitglieder der Polizei lieber auf ein Untergangsszenario vorbereiten als den Rechtsstaat vor einem solchen zu schützen. Interessanter jedoch verlief eine Razzia im September 2019 im Hause von Marko G. Dort stiessen die Fahnder auf Leichensäcke und über 40.000 Schuss Munition, sowie eine Maschinenpistole (Uzi) und zwei Pistolen (Glock 17 und Ruger 512). Das genügte der Staatsanwaltschaft Schwerin für eine Anklage (die Uzi ist eine Kriegswaffe) – Marko G. gilt inzwischen als Gefährder des Staatssystems. So soll er in einem Naheverhältnis mit der NSU gestanden und auch für andere Mitglieder Waffen und Munition aus den Beständen der Bundeswehr, der LKAs und anderer Polizei-dienststellen besorgt haben. G. wurde wegen des Verstosses gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. PREPPER streiten übrigens stets die gegen sie erhobenen Beschuldigungen ab. Es gehe nie um Umsturzpläne, sondern vielmehr um die Vorbereitung auf den Tag X, wenn die Staatsordnung aus einem anderen Grunde zusammenbricht.
Bereits im Jahr 2002 gründete ein V-Mann des Verfassungsschutzes in einem Ort bei Schwäbisch-Hall eine Gruppierung des Ku-Klux-Klans. Nach seiner Aussage gab es eine Unzahl an Interessenten aus dem Bereich der Polizei. Auch zwei Kollegen der am 25. April 2007 in Heilbronn im Rahmen der NSU-Fahndung ermordeten Michele Kiesewetter sollen dieser Vereinigung angehört haben. Der NSU-Untersuchungsausschuss beleuchtete zudem in Hessen ein mögliches Naheverhältnis zweier Polizisten zu einer weiteren rechtsextremen Gruppierung.
Am Ende dieser Ausführungen wieder zurück zum Anfang:
Polizeigewerkschafter Maaß meint:

„Ich möchte keinen AfD-Wähler oder Sympathisanten vorverurteilen…!“

Trotzdem spielten einige Politiker gezielt mit Ängsten zum Ziel der Stimmungsmache. Deshalb sei es umso wichtiger, mit ALLEN Teilen der Gesellschaft im Gespräch zu bleiben, damit eine Spaltung dieser verhindert werden könne.
In einem Bericht der Bildzeitung vom Januar 2019 heisst es, dass von den damals 35.000 AfD-Mitgliedern nicht weniger als 2.100 Berufssoldaten sind, von den 91 AfD-Bundestagsabgeordneten 11 frühere Berufs- oder Zeitsoldaten. Unter ihnen etwa: Andreas Kalbitz (Ex-Fallschirmjäger mit MAD-Vermerk in der Akte); Joachim Wundrak (Ex-Oberbürgermeister-kandidat der AfD für Hannover und Luftwaffen-Generalleutnant a.D.), Uwe Junge (Fraktionschef der AfD im Landtag von Rheinland-Pfalz und Oberstleutnant a.D. im Zentrum für Operative Kommunikation), Rüdiger Lucassen (Vorsitzender der AfD NRW, MdB und Obmann des Verteidigungsausschusses des Bundestags sowie Oberst a.D. im General-stab bei der NATO und im Verteidigungsministerium), Gerold Joachim Otten (MdB und Mitglied des Verteidigungsausschusses sowie Major a.D. als Ausbildungslehrer am Kampfbomber Tornado) u.v.a.m.
Um eine Überlänge des heutigen Blogs zu vermeiden, habe ich absichtlich die Szene in der Schweiz und Österreich (noch) nicht beleuchtet. Doch – was nicht ist, kann ja noch werden.
Dennoch ist es nicht Zweck dieser Zeilen, eine Pauschalverurteilung abzugeben oder vielleicht gar eine Panik zu erzeugen. Die offiziellen Fallzahlen bewegen sich angesichts der Beschäftigtenzahlen bei Bundes-wehr und Polizei im einstelligen Prozentbereich bzw. gar darunter. Schlussendlich sollten sie aber nicht unterschätzt werden. Auch die RAF und ihre Sympathisanten mit linksextremistischen Anschauungen lagen in den 1970/80er Jahren in etwa bei dieser Grösse. Dass hingegen Extremismus und Terrorismus niemals kleingeredet werden darf, zeigte damals das schreckliche Ausmaß ihrer Anschläge. Ähnlicher Attentate wie jenes auf den Regierungspräsidenten von Kassel, auf die Synagoge in Halle, auf die Shisha Bars in Hanau oder die Mordserie der NSU.

PS:
Bei den Recherchen zu diesem Blog stiess ich auf Kampfpamphlete von Rechts- und Linksextremisten! Auch wenn sich die Wortwahl manches Mal unterschied, so konnte ich als sinnergreifender Leser kaum einen Unterschied feststellen! Nicht nur der Nazi glaubt an eine bessere Welt zwischen der damaligen Machtergreifung und dem anschliessenden Untergang – auch der Trotzkist tut dies! Extremismus ist und bleibt Extremismus – er hat in einer demokratischen Weltordnung nichts verloren!

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