Aus zehn mach eins – NEIN!!!

Es scheint, die allseits bekannte endlose Geschichte zu werden: Die Saat-gut-Verordnung der Europäischen Union! Vorerst letzter Schritt war die Abstimmung im EU-Parlament am 24. April. Dieses lehnte den Entwurf der EU-Kommission abermals ab – insbesondere ging es dabei um die Erleichterung des Patentschutzes und die Lizenzgebühren: Bauern dürfen also auch künftig Saat- und Pflanzengut weitergeben. Ferner wurde der umstrittene Einsatz der „Genschere“ (das gentechnische Verfahren mit Crispr/Cas) abgelehnt. Das hätte in Europa den Markt für gentechnisch veränderte Produkte der Agrarwirtschaft geöffnet. So etwa auch für den aktuellen Patentantrag auf Tomaten, die gegen den „Tomato Brown Rugose Fruit Virus“ („Jordan-Virus“) resistent gemacht werden sollen. Ein durchaus problematischer Fall, da eine solche Resistenz auch durch eine Zufallsänderungen in der normale Züchtung (Mutagenese) erreicht werden könnte, die – sollte der Antrag durchgehen – dann verboten wäre! Kritiker betonen, dass zudem die Folgen der Genschere nicht vorher-sehbar sind. Keine Frage: Aufgrund der Klimaerwärmung und ihrer Folgen benötigt die Landwirtschaft resistentere Pflanzen. Allerdings gab es diese schon, bevor die Industrie in diesem Sektor Einzug hielt. Alte Sorten waren wesentlich besser an das Klima angepasst als die heutigen „neuen“ Sorten mit Ursprung im Züchtungs-Glashaus bzw. Labor. Dazu mehr etwas später.

Ich habe bereits mehrfach über diese versuchte Umkrempelung der euro-päischen Landwirtschaft berichtet. V.a. als der durch Bayer später über-nommene Monsanto-Konzern dermaßen Druck auf die EU ausübte, so-dass die Mitgliedsstaaten um Haaresbreite einer Katastrophe entgangen sind. Dieser wünschte sich nurmehr den alleinigen Einsatz seines Saat-gutes, alles andere (auch bei dem kleinen Schreber-Gärtner) hätte bei Strafen verboten werden sollen. Keine grossen Änderungen zeigten sich auch in dem durch den aus Südtirol stammenden Sprecher des Land-wirtschaftsausschusses, Herbert Dorfmann, am 16. November 2023 vor-gelegten, angeblich überarbeiteten Entwurf der Kommission. Experten (wie die Arche Noah) sprechen im Grossen und Ganzen nur von technischen Klarstellungen und verbesserten Definitionen des Entwurfes, der von der Kommission im Juli desselben Jahres vorgelegt wurde. Einzig die Klarstellung, dass die Saatgut-Gesetze nur für kommerzielle Akteure gelten solle, war eine Weiterentwicklung. Die derzeitigen zehn Richtlinien für die „Erzeugung und das Inverkehrbringen von Saatgut“ stammen aus den 1960er-Jahren. Ausgerichtet auf Monokulturen, Kunstdünger und Pestiziden. Selbstverständlich: Das sollte zeitlich angepasst werden – allerdings nicht mit Knebeln durch die Landwirtschafts- (einer der grössten und wichtigsten in der EU), Agro-Chemie- bzw. Saatgutlobby (Euroseeds). Dabei sind Patentschutz und Lizenzgebühren die ausschlag-gebenden Punkte. Eine Monopolisierung auf einige weniger Hersteller hätte fatale Auswirkungen nicht nur auf die Landwirtschaft, sondern auch den gesamten Lebensmittelbereich. Stellt sich also die durchaus berechtigte Frage: Wieso versucht die EU-Kommission immer wieder auf’s neue, derartige Gesetze durchzubringen und weshalb beschränken sich die damit befassten Ausschüsse nur auf unwesentliche Kleinigkeiten? Besonders dreist: In einer Abstimmung des Landwirtschaftsausschusses am 19. März 2024 hat sich dieser zum Erhalt der Vielfalt und deren Verbreitung durch regionale Produzenten ausgesprochen – das steht somit im krassen Gegensatz zur Saatgut-Verordnung der Kommission!

„Die Agrochemie-Lobby ist eine der stärksten in Brüssel. Ihr Vorgehen ist teilweise sehr aggressiv!“

(Nina Katzemich, LobbyControl)

In vielen Spezialistenkreisen spielt die Sortenvielfalt (Bio-Diversität) eine besonders wichtige Rolle in der Landwirtschaft. So ist beispielsweise eine Streuobstwiese weitaus weniger anfällig gegen zu trockenem oder zu nassem Wetter, aber auch den unterschiedlichsten Angreifern, als eine rein nur auf eine Sorte spezialisierte Plantage. So meint etwa der stell-vertretende Direktor der europäischen Dachorganisation für Bio-Nahrung und Bio-Saatgut (IFOAM), Eric Gall:

„Unser Ernährungssystem muss widerstandsfähig sein. Der Beschluss des Parlaments hat das Potential, genetische Vielfalt zu stärken und könnte ein erster Schritt sein sicherzustellen, dass Züchter und Bauern Zugang zu mehr Sortenvielfalt bekommen.“

Weshalb er dezitiert die Bauern erwähnt: Der abgewehrte Entwurf hätte Bauern auch weiterhin ausgeschlossen. Sie hätten alsdann das durch die Agrarindustrie freigegebene Saatgut auch weiter verwenden müssen und eigenes Saatgut nicht verwenden dürfen. Die vorhin bereits ange-sprochene Arche Noah vergab dem zur Abstimmung vorgelegten Entwurf deshalb eine glatte 5 – Nicht genügend, nach österreichischem Noten-system durchgefallen! Wen es interessieren sollte: Bei 41 Enthaltungen gab es 336 Stimmen für die Position des Parlaments und 238 dagegen. Übrigens: Alle österreichische MdEPs votierten mit „Nein“ – ausser die Neos! Nun liegt der Ball bei den Landwirtschaftsministern.

Bevor ich nun im Einzelnen auf einige wenige „Alte Sorten“ zu sprechen komme, möchte ich in diesem Zusammenhang auf eine Online-Petition der Arche Noah zum Erhalt der alten Sorten hinweisen:

https://mitmachen.arche-noah.at/de/hoch-die-gabeln/

Dass Ihre Unterschrift gut aufgehoben ist, zeigt die Liste der Unter-stützer:

  • Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft AbL e.V. (DE)
  • ARCHE NOAH (AT)
  • ASEED – Action for Solidarity Environment Equality and Diversity (NL)
  • Banya Tanya Foundation (HU)
  • BioForum (BE)
  • Biovrt – u skladu s prirodom (HR)
  • Boerenforum (BE)
  • Bond Beter Leefmilieu (BE)
  • Broederlijk Delen (BE)
  • Budafoki Kosár Közösség (HU)
  • CEEweb for Biodiversity (CEE)
  • Demeter Österreich (AT)
  • DIE UMWELTBERATUNG (AT)
  • Dreschflegel e.V. (DE)
  • Fenntartható Térség Foundation (HU)
  • Föreningen Sesam (SE)
  • Fundación Entretantos (ES)
  • Iniciativa Semínkovna (CZ)
  • Interessengemeinschaft Nachbau (DE)
  • Lebende Samen e.V. Darmstadt (DE)
  • Maadjas (EE)
  • Magház Association (HU)
  • Permakultura (CS) (CZ)
  • ProSpecieRara Deutschland (DE)
  • Red de Semillas „Resembrando e Intercambiando“ (ES)
  • Rete Semi Rurali (IT)
  • RMRM – Réseau Meuse-Rhin-Moselle (Greater Region, Benelux)
  • SEED – Som fir d’Erhalen an d’Entwécklung vun der Diversitéit (LU)
  • Slow Food Österreich (AT)
  • Solidagro (BE)
  • Velt (BE)
  • Vitale Rassen (BE)
  • Voedsel Anders (BE)
  • Voedsel Anders Nederland (NL)

Weshalb ist dieses Zeichen so enorm wichtig? Nach der EU-Wahl ent-scheidet das neu zusammengesetzte EU-Parlament darüber, ob es die zuvor getroffene Entscheidung übernehmen soll. Auch die Deutsche Landwirtschaftliche Gesellschaft fordert eine Landwirtschaft mit Bio-Diversität!

.) Linda

Diese festkochende und aromatische Kartoffelsorte sorgte wohl in der ersten Dekade dieses Jahrtausends für den grössten Wirbel. Erstmals zu-gelassen wurde sie 1974 für die Saatzucht Friedrich Böhm. Markt-technisch spielt sie mit einem einstelligen Marktanteil nicht wirklich eine Rolle – allerdings ist sie im Direktvertrieb ab Hof nicht mehr wegzu-denken. Europlant entzog ihr im Jahr 2004 die Zulassung für die gewerbliche Produktion, da sie angeblich zu wenig resistent gegenüber des Kartoffelkrebses und anderer Krankheiten sei. Das aber wollte sich der Biobauer Karsten Ellenberg nicht bieten lassen und beantragte die Wiederzulassung. Auch in Schottland wurde die Zulassung nach EU-Kriterien beantragt. Das deutsche Bundessortenamt entsprach in Juni 2005 dem Antrag und verlängerte die Auslauffrist bis 2007. Europlant hatte allerdings bereits das komplette Saatgut vernichten lassen. Deshalb zog es vor den Verwaltungsgerichtshof. Bauer Ellenberg hatte Linda hingegen aus Schottland importiert und züchtete sie selbst. Inzwischen hatte sich der Freundeskreis „Rettet die Linda“ gegründet – daraus wurde schliesslich die Kampagne „Solidarität mit Linda“. Im Jahr 2007 wurde die Linda zur Kartoffel des Jahres gekürt. Europlant schwenkte ein und produzierte alsdann wieder Saatgut für diese Kartoffel. 2010 erteilte das Bundessortenamt eine erneute Zulassung, die jedoch nicht mehr gebunden war. Soll heissen, dass die Bauern die Kartoffel anbauen konnten, ohne das Saatgut von Europlant zu beziehen bzw. Lizenz-gebühren dafür bezahlen zu müssen. 2020 lief die Zulassung erneut aus. Verkauft wird sie vornehmlich im deutschen Norden! In der öster-reichischen Sortenliste 2024 ist Linda nicht mehr enthalten, in der deutschen „Beschreibenden Sortenliste 2023“ hingegen nach wie vor.

.) Der Riebelmais

Neben den „Käsknöpfle“ ist der „Riebel“ (oder auch „Stopfer“) die Lieb-lingsspeise der westlichsten Österreicher, der Vorarlberger. Es handelt sich dabei um eine Art Griesbrei, der in der Pfanne aufgebacken und zu Milch oder Kaffee gereicht wird. Mais wird im Vorarlberger Rheintal seit etwa der Mitte des 17. Jahrhunderts angebaut. Gegen 1800 hatte er den bis zu diesem Zeitpunkt bestimmenden Dinkel in der Bedeutung über-holt. Immer wieder zu Krisenzeiten erlebte der Riebelmais eine Hochblüte – letztmalig in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Sorte hat einen Ertrag von etwa 3.500 kg pro Hektar – das ist rund ein Drittel moderner Arten. Deshalb hatte es sich wirtschaftlich nicht mehr ausge-zahlt, ihn anzubauen. Allerdings traten in den Jahren 2005 bis 2009 mehrere Interessensgruppen für die Wiederentdeckung dieser speziellen Maisart ein und sammelten Saatgut. Inzwischen baut eine Handvoll Bauern die Sorte aus eigenem, handgezogenen Saatgut wieder an – der Riebelmais erfreut sich immer grösser werdender Beliebtheit. Über die Grenzen Vorarlbergs hinaus ist dieser spezielle Mais in Tortilla Chips, Knusper-Müsli und Riebel-Whiskey erhältlich. Auch in der gehobenen Küche findet er Anwendung als Polenta, Knödel, Saucen, Suppen, Füllungen usw. In der benachbarten Schweiz ist „Ribelmais“ der Hauptbestandteil für die vegetarische Fleischalternative Carna Gallo. Die internationale Stiftung „Slow Food“, die sich für Biodiversität und Nach-haltigkeit in über 60 Ländern dieser Erde einsetzt, hat den Riebelmais als eines von 11 österreichischen Produkten ausgewählt, um auf der sog. „Arche des guten Geschmacks“ allen Widerständen zum Trotz nicht wieder in Vergessenheit zu geraten. Der „Vorarlberger Riebelmais“ ist in der österreichischen Sortenliste 2024 enthalten.

.) Roter Butterhäuptl Leitner

Im Jahr 2009 wurden im Rahmen eines EU-Projektes (Leafy vegetables germasplasm, stimulating use) 15 zu den alten Sorten zählende Salat-sorten ausgesucht. Dabei sollte deren Eignung für den Anbau und die Vermarktung bei direktvermarktenden Betrieben überprüft werden. Vier Bio-Gärtner-Betriebe bauten jeweils fünf Sorten an und verkauften diese in weiterer Folge auf den Bauernmärkten. Ganz vorne dabei war der Rote Butterhäuptl Leitner, eine rot durchgefärbte Sorte mit rot-getupften Herzblättern. Sie eignet sich nur für den Frühjahrs- oder Herbstanbau und hat den riesigen Vorteil, dass nicht alle Köpfe gleichzeitig reif werden. Ein grosser Pluspunkt für Selbstversorger. Dieser Salat wurde aus dem Sortiment genommen, da es zu nur einer kleinen Kopfbildung kommt. Dennoch kam der Rote Butterhäuptl Leitner bei den Kunden dermassen gut an, da er einen durch und durch harmonischen Geschmack mit einem sehr milden und leicht bitterem Aroma aufweist. Die Blätter sind leicht ölig und weich. Er ist gut zu lagern. In Österreich als Sorte vertreten, in Deutschland als Roter Butterhäuptl Maribor eben-falls zu bekommen.

.) Der Pastinak

Der Pastinak (oder auch die Pastinake) ist ein zweijähriger Doldenblütler – er wurde 2011/12 in Deutschland zum Gemüse des Jahres gewählt. Doch war er schon im alten Rom gern gesehen. Während der Pestzeit wurde der Saft des Pastinaks auch als Heilmittel verwendet. Die Ritter des Mittelalters schätzten ihn als Vorläufer der Kartoffel, da er reich an Stärke ist. Diese und auch die Karotten verdrängten ihn schliesslich, obwohl er lange Zeit als Grundnahrungsmittel galt. Nur in den USA, Irland, Grossbritannien („Mashed parsnips“), Frankreich, den Niederlanden und den skandinavischen Ländern hielt seine Beliebtheit durchwegs an. Hierzulande wurde der Pastinak durch die ökologische Landwirtschaft wiederentdeckt. Er kann gebacken, als Gemüse, Cremesuppe, püriert oder gerieben als Salat angerichtet werden. Zudem eignet er sich als Würzpflanze – er schmeckt leicht süsslich-würzig, möglicherweise auch herb. Aufgrund seines sehr niedrigen Nitratgehaltes findet er auch in der Babynahrung Anwendung. Andere Einsatzmöglichkeiten wären als Sirup zum Süssen oder als Wein bzw. Bier zum Trinken. Sein Vorteil gegenüber der Karotte ist, dass er mit höherer Feuchtigkeit auskommt und weitaus krankheitsresistenter ist. Die Wurzeln werden zumeist im Winter geerntet. Der Pastinak wirkt appetitanregend und harntreibend und ist reich an Vitamin C, Kalium, Calcium, Eisen und Ballaststoffen. Ich konnte trotz intensiver Suche die Pastinake weder im Sortensortiment Deutschlands noch in Österreich finden – schade!

.) Der Rheinische Krummstiel

Inzwischen hören wir jedes Frühjahr ein lautes Wehklagen der Obst-bauern: Frost! Aufgrund der relativ milden Winter und der bereits hohen Temperaturen im Frühling treiben die Apfelbäume vorzeitig aus! Gibt es dann – wie heuer – mehrere Frostnächte hintereinander, kann dadurch leicht nahezu die komplette Ernte zerstört werden. Mit der alten Sorte Rheinischer Krummstiel ist dies auszuschliessen. Er ist robust, leicht zu pflegen, schmackhaft und wegen seiner späten Blüte frostsicher. Nur an Lagen mit viel Morgentau kann es zu Mehltau kommen. Die Apfelsorte dürfte aus der Umgebung von Köln/Bonn stammen – erstmals Erwähnung fand er 1828 durch Adrian Diel. Den Gaumen überrascht er mit einem aromatisch, süsswein-säuerlichen, sehr saftigen Geschmack. Die Ernte liegt im Oktober, die Genussreife im Dezember, wobei er bis zum Mai lagerbar ist. Im Verkauf ist er nicht so gerne gesehen, da er alle mög-lichen Formen annehmen kann: Fass- oder eiförmig, plattgedrückt oder in Form einer Kugel, einseitig verdickt, … Das Fruchtfleisch ist zuerst noch grünlich-gelb – es wird mit zunehmender Reife fast weiss. Der Baum gibt sich mit nahezu jedem Boden zufrieden – nur leichte bzw. sandige Böden mag er nicht. Im Garten versteht er sich ausgezeichnet mit dem jedoch anfälligeren, dafür aber sehr gut schmeckenden „Cox Orange“ oder dem „Berner Rosenapfel“ – diese drei Sorten befruchten sich zudem gegenseitig.

Nur fünf Beispiele alter Sorten, die gerne wiederentdeckt werden und auch in der gehobenen Küche zusehends Anwendung finden. Sie sind einfach anzubauen, ausgezeichnet im Geschmack und reich an Nähr-stoffen. Trotzdem wurden viele aufgrund der Industrialisierung der Landwirtschaft durch ertragreichere Hybrid-Züchtungen ersetzt oder weil sie nicht den optischen Wünschen der Kunden entsprachen. Für Selbst-versorger ist der Anbau allerdings sehr empfehlenswert, da sie für eine bunte Abwechslung in dem ansonsten sehr eintönigen kulinarischen Ein-heitsbrei sorgen. Ausserdem entsprechen sie weitaus besser dem heimischen Klima, sind samenfest und benötigen keine chemischen Dünger bzw. Schädlingsbekämpfungsmittel. Und der Gesundheit tun sie ausserdem gutes, da sie meist reich an sekundären Pflanzenstoffen sind, die sie eigentlich vor Fressfeinden oder Mikroorganismen wie Pilze schützen sollen. Beim Menschen wirken sie oftmals entzündungs-hemmend und antioxidativ. Dies bedeutet, dass sie freie Radikale abfangen, die für viele Krankheiten (wie Krebs) verantwortlich sein können. Auch der Blutdruck, das Immunsystem, der Stoffwechsel und der Cholesterinspiegel freuen sich über derartige Bestandteile des Mittags-tisches.

Zuletzt noch ein Wort über die Zulassungsmodalitäten von Saatgut. Der Züchter muss im Registrierungsverfahren aufzeigen, dass sich diese Sorte von anderen unterscheidet, beständig und in sich einheitlich ist. Dies kann am Saatgut selbst nicht aufgezeigt werden. Also muss eine Probezüchtung angestellt werden. Hätte die Erstfassung der Kommis-sions-Saatgutverordnung auch das Europaparlament passiert, hätte sich der Züchter jedoch damit strafbar gemacht, da er nicht registriertes Saatgut für die Züchtung verwendete. Ein Teufelskreis! Alsdann hätte sich jeder Kleingärtner und Züchter kriminalisiert.

Es darf nicht soweit kommen, dass Privatgärtner für ein paar Samenkörnchen eine amtliche Zulassung vorzulegen haben.“

(Ilse Aigner (CSU), ehemalige Bundes -Verbraucherministerin)

Experten und auch Selbstversorger betonen deshalb, dass man die Menschen zwischen der Ägäis und dem Atlantik bzw. der Strasse von Gibraltar und der finnischen Stadt Kemijärvi nicht dazu zwingen darf, einheitliches Saatgut zu verwenden, das die Besonderheiten ihres Landes nicht widerspiegelt. Die Bedeutung der vielen Saatgut-Initiativen für die Biodiversität müsse erkannt und festgehalten, der Trend zur Uni-formierung und Abhängigmachung der Konsumenten gestoppt werden. Nicht zuletzt auch ein Grund dafür, mit Patenten auf vornehmlich gen-technisch veränderten Pflanzen und Tieren sehr vorsichtig umzugehen.

Lesetipps:

.) Handbuch des speziellen Gemüsebaus; G. Vogel et al.; Ulmer Verlag 1996

.) Feingemüsebau im Freiland; J. Reinhold et al; VEB Deutscher Landwirtschaftsverlag 1962

.) Müllers Gemüsebau; H. R. Wehrhahn; H. Killinger Verlagsgesellschaft ca. 1935

.) Das große Lexikon der Früchte und Gemüse. †Herkunft, Inhaltsstoffe, Zubereitung, Wirkung; Lothar Bendel; Anaconda Verlag 2008

.) Warenkunde Obst und Gemüse, Band 2: Gemüse; Günther Liebster; Hädecke 2002

.) Das Gourmet Handbuch; Udo Pini; Könemann 2000

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