Archive for November, 2023

Grippe – nicht auf die leichte Schulter nehmen

Für viele ist der Herbst die schönste Zeit des Jahres. Die Natur zeigt sich in all ihrer farblichen Pracht, es ist nicht mehr zu heiss für Wanderungen, zuhause wird es am heimischen Ofenfeuer wieder kuschelig, …

Doch – mit der kalten Jahreszeit kommt leider wieder die Grippezeit. Durch die beheizten Räume trocknen nämlich die menschlichen Schleim-häute in den oberen Atemwegen wie Nasen- und Nebenhöhlen sowie im Rachen aus. Hier werden eindringende Keime und Erreger aus der Luft normalerweise als erstes bekämpft und unschädlich gemacht. Das Immunsystem des Menschen ist somit geschwächt. Hinzu kommt ausser-dem, dass sich mehr Menschen zugleich in geschlossenen Räumen auf-halten. Deshalb können auch ansonsten sehr gesunde Menschen rascher erkranken. Die Wissenschaft ist sich noch nicht wirklich einig, doch sollte dies tatsächlich der Grund für die vielen Krankenstände sein. Nicht die Annahme, dass sich die Erreger im kalten Milieu rascher vermehren.

Ist es dann geschehen, so gilt es einiges zu beachten, damit die Erkrankung richtig therapiert werden kann. Dabei liegt der grösste Fehler zumeist in der Unterscheidung der wirklichen Grippe („Influenza“) mit dem grippalen Infekt (Erkältung).

.) Die Influenza

Die Inkubation liegt bei 1-2 Tagen – damit bricht diese Erkrankung spontan aus. Die Symptome sind:

– Hohes Fieber

– Hitzewallungen

– Schüttelfrost

– Atemnot

– Schmerzen in Kopf, Hals und den Gliedmaßen

– Abgeschlagenheit

– Appetitlosigkeit

Die wirkliche Grippe sollte nicht unterschätzt werden, da sie den Körper gewaltig beansprucht und somit schwächt. Deshalb ist bei diesen Symp-tomen ein Arztbesuch stets empfehlenswert, damit die richtigen Medika-mente verwendet werden, da beispielsweise Antibiotika in den meisten Fällen von Viruserkrankungen nicht helfen. Die wirkliche Grippe wird durch die Orthomyxoviren ausgelöst, die in die Typen A, B, C und D (um die Wichtigsten zu nennen) unterteilt werden. Die Subgruppen A und B sind hierzulande relevant. Bei Influenza A-Viren richtet sich die Namens-gebung nach den Subtypen – wie etwa A(H1N1) der Spanischen Grippe, A(H2N2) der Asiatischen Grippe, A(H3N2) der Hongkong-Grippe oder A(H7N9) der Vogelgrippe. Der Typus B wird in die Victoria- und die Yamagata-Linie unterteilt. Typ C (FLUC) weist zu wenige Unterschiede auf, sodass es hierbei zu keinen weiteren Unterteilungen kommt. Typ D gleicht Typ C, infiziert aber vornehmlich Schweine und Rinder. Typisch für die meisten dieser Viren ist die spikeartige Oberflächenstruktur. Die Übertragung erfolgt in den häufigsten Fällen durch die Luft (Aerosol – Tröpfcheninfektion) oder durch Körperkontakt, wobei dies jedoch auch über beispielsweise Türgriffe oder Haltegriffe in öffentlichen Verkehrs-mitteln geschehen kann. Ein unmittelbarer Körperkontakt ist also nicht erforderlich. Das hohe Fieber ist der Hinweis darauf, dass das Immun-system des Körpers auf Hochtouren läuft und alle Gegenmassnahmen ergriffen werden, die Eindringlinge zu bekämpfen. Während der Grippe ist Bettruhe unbedingt vonnöten. Damit der Körper wieder mehr Flüssigkeit auch für die Schleimhäute produziert, sind Kräutertees oder verdünnte Fruchtsäfte empfehlenswert. Gegen die Appetitlosigkeit hilft zumeist Oma’s Lieblingsrezept: Die Hühnersuppe – oder auch eine andere kräftige Suppe. Zudem sollte viel geschlafen werden, da der Körper dann mehr Reserven zur Bekämpfung der Erkrankung mobilisieren kann. Von sport-licher Betätigung ist abzuraten – dies kann zu einer Herzmuskel-entzündung (Myokarditis) führen, die durchaus lebensbedrohend ablaufen kann. Die durchschnittliche Dauer der Erkrankung liegt nach dem Ausbruch bei 5-7 Tagen, die wirkliche Grippe kann aber auch mehrere Wochen andauern. Während dieser Zeit sollte zudem keiner Arbeit nachgegangen werden, da einerseits der Erkrankte schon einen Tag vor dem Ausbruch und mehrere nach dem Abklingen der Grippe ansteckend bleibt. Andererseits bedingt Stress die raschere Vermehrung sowie die leichtere Infektion durch die Erreger.

.) Der grippale Infekt

Vieles des bei der wirklichen Grippe bereits geschilderten gilt auch für den grippalen Infekt. Dennoch gibt es einige wichtige Unterschiede: Die Erkältung ist zumeist eine Erkrankung der oberen Atemwege, also der Nasen- und Nebenhöhlen sowie der Rachenschleimhaut. Die Grippe hin-gegen zeigt sich auch in den unteren Atemwegen – der Lunge. Nach der Inkubation (12 Stunden bis drei Tage) kündigt sich der grippale Infekt über mehrere Tage vorher mit seinen Symptomen (Husten, Frösteln, Krankheitsgefühl, rinnende Nase, …) an, bei ihm entfällt zudem in den meisten Fällen das hohe Fieber, obgleich auch hier eine erhöhte Körper-temperatur auf die Arbeit des Immunsystems hinweist. Und schliesslich sind für die Übertragung mehr als 200 unterschiedliche Viren wie etwa die Corona-, Parainfluenza- oder Rhino-Viren verantwortlich. Nur einige wenige schaffen auch den Weg in die Bronchien, wo sie eine Bronchitis auslösen können. Die typische Erkältung dauert über eine Woche bis zehn Tage an. Ein Arztbesuch ist zumeist nur dann notwendig, wenn die Krankheit länger andauert oder ständig wiederaufkeimt.

Während eine Erkältung in den meisten Fällen harmlos vonstatten geht, kann die wirkliche Grippe schwerwiegende Folgen v.a. für Risiko-Patienten aufweisen. So ist bei Kindern das Immunsystem noch nicht voll-ständig ausgebaut, weshalb bereits ein grippaler Infekt zumeist heftiger als bei einem Erwachsenen vonstatten geht. Auch bei Senioren, durch Vorerkrankungen geschwächte Menschen oder Patienten mit einer Immunschwäche wie Aids etwa ist erhöhte Vorsicht geboten. Hier empfehlen Mediziner die jährliche Impfung.

Das Serum wird aufgrund der virologischen Situation des vorange-gangenen australischen Winters zusammengestellt. Für die Produktion gelangen zumeist Hühnereier zur Anwendung, weshalb sich Menschen mit einer entsprechenden Allergie oder Veganer nach Ersatzlösungen erkundigen müssen. Die Erreger werden schliesslich abgetötet oder nur Teile davon gespritzt. Eine Erkrankung an diesen Viren ist somit nach der Impfung nicht möglich.

Die Abgeschlafftheit jedoch ist das richtige Signal dafür, dass der Körper die Eindringlinge bekämpft und Abwehrstoffe aufbaut. Allerdings kann sich das Grippevirus leicht verändern. Die erste Grippewelle findet zumeist im Oktober/November statt. Danach begibt sich das Virus auf Erdumrundung und kehrt gegen Februar wieder zurück (nur in tropischen Gebieten besteht eine Ganzjahres-Saison). Inzwischen nun können sich Subtypen gebildet haben, die durch die Impfung nicht abgedeckt werden. Während solcher Grippewellen werden zwischen 5-20 % der Bevölkerung infiziert. Eine besonders starke Grippewelle trat 2012/13 auf – weltweit gab es 20.000 Todesfälle, alleine in Deutschland 30.000 Krankenhaus-Einweisungen. Gegen eine Erkältung wird grundsätzlich nicht geimpft.

Damit Sie einer möglichen Infektion durch Grippe- oder Erkältungsviren vorbeugen können, sollten Sie mehrere Massnahmen während der kalten Jahreszeit berücksichtigen:

  • Stärken Sie Ihr Immunsystem – †Bewegung im Freien, Sport, vitamin- und mineralstoffreiche Ernährung durch vermehrten Obst- und Gemüse-konsum, Wechselduschen und Verzicht auf Nikotin und Alkohol.
  • Hygiene – Waschen Sie sich öfters am Tag ausgiebig die Hände mit Seife. Vor allem nach Personenkontakten, nach dem Toilettengang und vor dem Essen. Vermeiden Sie Berührungen der Hände mit Mund, Nase und Augen – hier kann es zu Übertragungen kommen. Verwenden Sie Einmal-Taschentücher und entsorgen diese nach Gebrauch auch sofort.
  • Frischluft – Zuhause und auf der Arbeit sollte öfters kurz gelüftet werden – nicht mit gekipptem, sondern mit weit geöffnetem Fenster, da nur auf diese Weise ein wirklicher Luftaustausch erfolgt.
  • Soziale Kontakte – Meiden Sie den Kontakt zu erkrankten Personen, machen Sie einen grossen Bogen um Menschenansammlungen und halten Sie Abstand zu Ihrem Gegenüber. Auch das Schütteln von Händen sollte in Grippezeiten möglichst unterlassen werden.

Daß mit der wirklichen Influenza nicht zu spaßen ist, zeigt die Melde-pflicht: In Deutschland muss die Grippe nach einem Direktnachweis der Influenzaviren durch den Arzt gemeldet werden. In Österreich besteht eine Meldepflicht für „Infektionen mit Influenza A/H5N1 oder anderem Vogelgrippevirus“ („Vogelgrippe“). In der Schweiz nur bei der Entdeckung eines neuen A-Subtypus mit „pandemischen Potenzial“.

Zuletzt noch ein wichtiger Hinweis für alle Arbeitnehmer:

Ist ein arbeitsunfähiger Mitarbeiter durch den Arzt krankgeschrieben, so muss er nach einem Urteilsspruch des deutschen Bundesarbeitsgerichtes (November 2016) auch nicht zu einem Personalgespräch erscheinen. Doch Achtung: Krankmeldung heisst nicht automatisch Arbeitsunfähig-keit – das entscheidet der Arzt. Gilt auch für Österreich! Liegt keine Arbeitsunfähigkeit vor, so kann auch ein krankgemeldeter Arbeitnehmer durchaus zum Erscheinen am Arbeitsplatz verpflichtet werden. In beiden Fällen – arbeitsunfähig oder krankgemeldet – muss der Mitarbeiter erreichbar sein. Allerdings nicht unbedingt zuhause. Hier zählt die Ansage des Arztes: Bettruhe etwa bedeutet Bettruhe! Alle Aktivitäten, die eine Genesung gefährden, können zum Kündigungsgrund werden. Werden Sie beispielsweise während einer Krankschreibung aufgrund eines Bandscheibenvorfalles im Fitnessstudio im Kraft- oder Ausdauerbereich anstelle bei der Physiotherapeutin oder bei Bronchitis in Ihrer Stamm-kneipe beim Rauchen ertappt, so ist dies nicht wirklich von Vorteil. Der Arbeitgeber kann auch jemanden vorbeischicken oder einen Detektiv beauftragen (wie mehrfach in der Schweiz geschehen) – es besteht jedoch keine Einlasspflicht. Die Krankmeldung muss am ersten Krankheitstag erfolgen – das ärztliche Attest muss spätestens am 3. Arbeitstag dem Arbeitgeber vorliegen – hier allerdings kann es dienstvertragliche Aus-nahmen geben. Der Durchschlag des Attestes ist für den Arbeitgeber, das Hauptblatt für die Krankenkasse, damit bei längerem Krankenstand das Krankengeld beantragt werden kann.

Lesetipps:

.) Influenza: Virologie, Epidemiologie, Klinik, Therapie und Prophylaxe; Werner Lange/Georg E. Vogel/Helmut Uphoff; Blackwell Wissenschafts-Verlag 1999

.) Alles über die Grippe, die Influenza und die Impfungen; Stefan Lanka; Wissenschafftplus 2008

.) Keine Chance für Grippe und Erkältung: So wird Ihr Immunsystem unbezwingbar; Dr. Joel Fuhrmann; riva 2018

.) Grippe und Erkältungen natürlich heilen: Vorbeugen – behandeln – auskurieren; Markus Sommer; Freies Geistesleben 2009

.) Grippe und Infekte (Yang Sheng 4): Gesund leben mit Chinesischer Medizin: Rezepte, Übungen und mehr (Yang Sheng / Die Kraft in mir); Johannes Bernot/Andrea Hellwig-Lenzen u.a.; oekom verlag 2019

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Aspartam – die gefährliche Süsse?

An dieser Stelle wurde bereits das Risiko von zu viel weissem Zucker (Haushaltszucker) für die menschliche Gesundheit erörtert (Übergewicht, Diabetes, …). Doch – was wäre so manches Produkt ohne Süssmacher? Also begaben sich so manche Lebensmittel-Chemiker auf die Suche nach einem Ersatz-Süssstoff. Mit Erfolg! Neben vielen anderen Lösungen entstand u.a. C14H18N2O5 – Aspartam! Allerdings eher unbeabsichtigt. Gefeiert wie eine Revolution, birgt dieser Süssmacher allerdings einige mögliche Risiken in sich! Ob auf ihn oder auf Produkte mit ihm zuge-griffen wird, bleibt natürlich jedem selbst überlassen. Allerdings sollte jeder Konsument informiert sein, welche möglichen Folgewirkungen von ihm ausgehen können – auch wenn Industrie und Politik stets darauf hinweisen: Die Tagesdosis macht’s aus!

Aspartam ist der Metylester des Dipeptids L-Aspartyl-L-phenylalanin – klingt schon mal recht gesund! 1965 versuchte sich der Chemiker James M. Schlatter an der Synthese des Peptidhormons Gastrin. Dabei stiess er aus purem Zufall auf diesen süssen Stoff. Seinem Unternehmen, der G.D. Searle & Company, half dies freilich nicht viel, führten doch Tierversuche an Ratten zu dem Resultat, dass der Stoff möglicherweise karzinogen ist und somit Krebs erregen kann. Die US-Behörde Food an Drug Administration (FDA) liess den Stoff deshalb über Jahre hinweg nicht zu – das Unternehmen wurde 1985 von Monsanto und schliesslich von Pfizer übernommen. Erst 1981 erhielt Aspartam unter dem Namen “NutraSweet” die Zulassung, nachdem im Jahr zuvor eine Gruppe unabhängiger Wissenschafter Aspartam als möglichen Auslöser von Gehirntumoren ausschloss – allerdings nach wie vor auf die Karzinogenität bei Ratten hinwies. Zwei Jahre später wurde Aspartam zuerst in kohlesäurehaltigen Getränken wie Limonaden, zehn Jahre später anderen Getränken sowie Süss- und Backwaren hinzugefügt – später auch ohne Verwendungs-beschränkung. In Deutschland wurde Aspartam durch die Zusatzstoff Zulassungs-Verordnung vom 13. Juni 1990 zugelassen. Das Patent auf Aspartam ist bereits 1992 abgelaufen – jeder kann es seither erzeugen. Deshalb ist Aspartam inzwischen unter den Bezeichnungen “NutraSweet”, “Equal” und “Canderel” erhältlich.

Über das chemische Verfahren zur Herstellung von Aspartam, möchte ich mich heute nicht auslassen – dies kann für alle interessierten Chemiker und Hobby-Chemiker in der Fachliteratur nachgelesen werden. Nur soweit noch zu den Eigenschaften: Süss, farblos, kristallin, in Wasser löslich, Schmelzpunkt 248-250 Grad Celsius. Sein Energiegehalt liegt bei 17 kJ pro Gramm – ähnlich jenem von Zucker. Allerdings mit der 200-fachen Süsskraft von Zucker. Beim Backen kann sich Aspartam in seine Einzelkomponenten zerlegen – L-Asparaginsäure, L-Phenylalanin und Methanol! Dadurch verliert der Stoff seine Eigenschaft als Süssmacher.

Aspartam wird inzwischen in mehr als 2.500 Nahrungsmitteln und Getränken in Europa verwendet (Pudding, Fertiggerichten, Kaugummi, Frühstücksflocken,…). Besonders beliebt in Diät- und Light-Produkten, obgleich die Weltgesundheitsorganisation WHO schon vor geraumer Zeit darauf hingewiesen hat, dass sich Aspartam nicht zum Abnehmen eignet, da aufgrund der enorm starken Süsskraft nur geringe Dosen eingesetzt werden. Zucker sorgt beim Verzehr ab einem gewissen Zeitpunkt für ein Völle-Gefühl – chemisch hergestellte Süssmacher jedoch nicht: Die meisten werden sofort wieder ausgeschieden. Dadurch kann es zu einer Abhängigkeit führen, da das Hungergefühl durch den Verzehr nicht gesenkt wird.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) führte in diesem heurigen Jahr eine Untersuchung zum Süssstoffgehalt bei energie- und zucker-reduzierten Erfrischungsgetränken durch. Dabei kam es zu folgenden Resultaten: In 67 von 92 untersuchten Getränken befand sich Aspartam in unterschiedlichen Konzentrationen – Teekaltgetränke 31,8 mg/l, Limo-naden 0,05-117, Cola- und Colamischgetränke 11-492 und schliesslich Energydrinks 144 mg/l.

Nun zum Problem: Die “Metabolisierung”! Der Aspartat-Phenylalanin-Methylester wird durch eine intestinale Esterase in AsPhe und Methanol gespaltet. Das Methanol wird direkt zu Kohlenstoff-Dioxid bzw. Formaldehyd verstoffwechselt. AsPhe hingegen zu den proteinogenen Aminosäuren Phenylalanin und Asparginsäure. Aspartam wird also im Darm nahezu komplett abgebaut. Nur ein geringer Energieanteil gelangt in den Blutkreislauf. Phenylalanin hemmt jedoch die Produktion eines Enzyms, das im Darmepithel gebildet wird und die sog. “Intestinale Alkalische Phosphatase” (IAP) senkt – die Aufnahme von Endotoxinen und dadurch beispielsweise die Gefahr eines metabolischen Syndroms bei zu fettreicher Nahrung. In Tierversuchen wurde beobachtet, dass die Tiere zu Fettleibigkeit und gestörter Glukosetoleranz neigten. Menschen mit der angeborenen Stoffwechselerkrankung Phenylketonurie müssen deshalb auf Produkte mit Aspargam verzichten. Auf allen Waren mus somit in den Inhaltsstoffen auf Aspargam hingewiesen werden (in Deutschland etwa §5 der Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungs-verordnung), beispielsweise durch den Hinweis E951.

Eine weitere Studie aus dem Jahr 2013 befasste sich mit den Auswertungen von zahlreichen Untersuchungen zum Zusammenhang von Aspartam und dem neuro-physiologischen Befinden (Depressionen, Migräne, Kopfschmerzen, …). Hier blieben jedoch viele Fragen offen.

Die durch die EU festgesetzte Erlaubte Tagesdosis (ETD) sollte 40 mg/kg Körpergewicht nicht überschreiten (in den USA 50 mg/kg Körpergewicht). Das Problem: Aus allen Nahrungsmitteln, die Aspartam enthalten, muss die eingenommene Menge addiert werden! Wer kann das und wer macht dies?!

Übrig bleibt letztlich die Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation, dass Aspartam “möglicherweise krebserregend” ist und nicht zur Körpergewichtsreduzierung taugt. Grundsätzlich – so die Gesundheits-experten – kann der Verzehr von Süssstoffen zu Typ2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Problemen führen.

Links:

Lesetipps:

.) Naturstoffchemie – Eine Einführung; Gerhard Habermehl/Peter Hammann/Hans Christoph Krebs; Springer 2008

.) Handbuch Süssungsmittel – Eigenschaften und Anwendung; Hrsg.: Gert-Wolfhard von Rymon-Lipinski; Behr 1991

.) Lehrbuch der Lebensmittelchemie; Werner Grosch/Peter Schieberle; Springer 2008

.) Handbuch Lebensmittel-Zusatzstoffe; Kuhnert/Muermann/Salzer; Behr 1991

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Was können denn die Gänse dafür???

Warnung: Der heutige Blog ist nichts für Zartbesaitete! Leser/-innen mit schwachen Nerven sollten v.a. Abstand von den verlinkten Videos nehmen. Trotzdem wieder mal ein trauriger Fingerzeig darauf, was Menschen an unschuldigen und wehrlosen Tieren verbrechen!

Der heilige Martin von Tours war ein gar bescheid’ner Mann! Als ihn das Volk von Tours zum Bischof wählen wollte, soll er sich in einem Gänse-stall versteckt haben. Einem Bettler gab er seinen Mantel, den Kranken half er, die Sterbenden begleitete er. Sein Namenstag wird am 11. November gefeiert! Weshalb hingegen sehr viele der armen Gänse ausgerechnet rund um diesen Tag ihr meist qualvolles Leben beenden müssen, ist noch nicht ganz geklärt. Denn: Auch die Gänse sind Geschöpfe Gottes (Genesis, Moses 2-19), die nicht auf diese unmensch-liche Art gehalten oder getötet werden sollten – besonders nicht zu Ehren von Heiligen! Doch wie ist es möglich, hier einen Bezug herzustellen?!

Einerseits begann in früheren katholischen Zeiten am 11. November eine vierzehntägige Fastenzeit. Davor wurde nochmals so richtig geschlemmt. Andererseits ist der 11. November ein sog. „Zinstag“. Hier begannen und endeten etwa Pachtverträge, Arbeitsverhältnisse,… Das musste natürlich gefeiert werden. Auch die Lehnspflicht („Martinsschoss“) war am 11. November fällig. Sie bestand meist aus einer oder mehreren Gänsen. Viele Bauern wollten ihre Tiere zudem nicht durch den Winter füttern. Die Legende vom Heiligen Martin besagt ferner, dass eines schönen Tages eine ganze Gänseschar die Predigt des Bischofs störte. Das Federvieh wurde eingefangen und zu einer Mahlzeit für die Kirchengemeinde verarbeitet – andere Zeiten, andere Gebräuche.

Somit lässt sich also das Naheverhältnis zwischen dem Heiligen Martin und der Martinigans erklären. Und schön knusprig gebraten, mag sie vielleicht auch tatsächlich ausgezeichnet schmecken, kann ich mir vor-stellen. Hatte der Vogel ein erfülltes Leben, habe ich eigentlich auch nichts gegen diese Schlachtungen. Doch werde ich in diesem Blog auf-zeigen, dass dies in den meisten Fällen nicht so ist.

Viele der Gänse sterben noch bevor sie ein Jahr alt sind. Zeit ihres Lebens wurden sie wegen Ihrer Daunen gerupft oder mussten im Akkord Küken produzieren. Das jedoch war schon einmal Inhalt einer meiner Aus-führungen. Die Schlachtung ist dann vielfach eine Erlösung für die armen Geschöpfe.

Und dann gibt es die anderen. Jene, die gemästet werden. Glücklich können sich jene schätzen, die wie in diesem Video genügend Auslauf haben.

https://www.ardmediathek.de/video/natuerlich/wo-sich-bio-gaense-wohlfuehlen/swr/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzE1NzM1MTU

Andere hingegen verbringen die Hölle auf Erden – v.a. wenn sie gestopft werden. Diese Tiere sollen keinen Auslauf haben, da es weniger um ihr Fleisch als vielmehr um ihre Leber geht. In Frankreich eine gern gesehene Delikatesse („Foie gras“) – auch hierzulande finden sich immer wieder sog. „Kulinarische Feinspitze“, die zu Gabel und Messer greifen und sich dieses grausame Machwerk der Tierhaltung schmecken lassen. Aus der Fettleber entsteht übrigens auch die Gänseleberpastete („Paté de Foie“). Bei diesem „Stopfen“ („Gavage“) wird dem Tier über drei bis vier Wochen 3- bis 4-mal täglich ein 50 cm langes Rohr in den Hals geschoben. Durch dieses wird ein stark gesalzener Futterbrei direkt in den Magen gepumpt – jede Fuhr entspricht rund 20 % des Gesamtgewichtes der Vögel! Der Brei besteht zu 95 % aus Mais und zu 5 % aus Schweineschmalz. Meist sind auch Antibiotika enthalten. Die mechanisierte Fütterung dauert drei Sekunden – so können pro Stunde rund 400 Tiere gestopft werden. Ein Gummiband um den Hals soll das Erbrechen der Tiere verhindern. Eine solche gestopfte Leber wiegt bei der Schlachtung zwischen einem bis zwei Kilogramm, eine normale im Vergleich hingegen nur 300 Gramm. Der Fettgehalt liegt alsdann bei 40-50 %. V.a. Triglyceride lagern sich in dem Organ an. Eine solche Überfütterung der Vögel fand bereits im alten Ägypten gegen 2500 v. Chr. statt. Frankreich ist in der „Produktion“ mit 75 % Weltmarktführer. Damit Sie eine Vorstellung über das Ausmass des Ganzen bekommen: Jedes Jahr werden alleine in Frankreich, Ungarn, Spanien und Bulgarien mehr als 24.000 Tonnen (!) Fettleber produziert, rund 96 % davon kommt von Enten. Mehr als 25 Mio Tiere mussten hier-für ihr Leben lassen. Zirka 30.000 Menschen sind in diesem Industrie-zweig vornehmlich im Elsass und im Perigord beschäftigt. Haupt-abnehmer der traurigen Delikatesse ist neben Frankreich selbst auch Spanien. Doch Deutschland liegt mit 121 Tonnen (im Jahr 2004) bereits an Stelle Nummer 5 – Verbrauch übrigens steigend. Bis zu 70,- € muss der Konsument für ein Kilogramm Stopfleber auf den Tisch blättern. 70,- € für sechs Monate Höllenqualen eines Tieres! Und nun zur perversen Tatsache: In 22 der 27 EU-Staaten (darunter auch Deutschland und Österreich, aber auch die Schweiz) ist das Stopfen verboten (so auch in Australien, Argentinien, Israel und der Türkei) – der Verkauf der Produkte jedoch genehmigt! Eigentlich ist die Herstellung von Stopfleber in der EU grundsätzlich verboten, da dies gegen die EU-Richtlinie 98/58CE verstösst (Schutz von Tieren auf Zuchtfarmen – „Die Art des Fütterns und Tränkens darf den Tieren keine unnötigen Leiden oder Schäden verur-sachen.“) – in Deutschland auch gegen § 17 sowie § 3 TSchG. Deshalb hat die Tierschutz-Lobby-Organisation PETA Anfang 2022 gegen viele Restaurantbetreiter, die die Stopfleber auf ihrer Speisekarte haben/hatten Strafanzeige wegen „Beihilfe zur quälerischen Tiermisshandlung“ erstattet. Man möchte es nicht glauben – doch hat die indische Regierung als bislang einzige den Import dieser Produkte untersagt – ein gutes Beispiel. In der Schweiz wurde ein solches Einfuhrverbot in den Jahren 2017 bis 19 diskutiert – der Ständerat jedoch lehnte eine entsprechende Gesetzesvorlage ab. Immer wieder gab es auch in unseren Breitengraden Initiativen: So erstattete die Tierschutzorganisation PETA anno 2008 Strafanzeige gegen rund 50 Restaurants und deren Köche – erfolglos. Im Oktober 2012 scheiterten mehrere EU-Parlamentarier bei ihrem Versuch, die Herstellung von Stopfleber zu verbieten – selbes Spiel im Juli 2019, als einige dänische Abgeordnete vor dem Hintergrund der moralischen Grenzen ein Importverbot durchsetzen wollten. In Frankreich ist die „Gavage“ gar seit 2004 „Nationales und gastronomisches Kulturerbe“ und damit von etwaigen Tierschutzgesetzen ausgenommen. Enten etwa werden innerhalb von nur 7-8 Wochen dermassen gemästet, dass ihre Leber zum Schlachtzeitpunkt 4-5mal grösser als das normal Organ ist.

Und damit leider noch kein Ende! Nach all dieser lebenslangen Tortur hat sich in Rouen und Umgebung eine weitere grausame kulinarische Spezialität gebildet: Die Blutente („Canards au sang“)! Hier wird die Ente in einem Vakuumkasten erstickt. Somit bleibt das Blut im Körper – es sorgt für ein etwas rötliches Fleisch. Das Tier muss innerhalb von zwei Stunden nach seinem Tod zubereitet werden und wird hierfür nur kurz angebraten, damit das Blut und das Eiweiss nicht gerinnt. Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet diese Tötungsart, das Lebensmittelgesetz das Schlachten ohne Blutentzug. In Österreich ist dies hingegen durch die Schlachtverordnung v.a. für rituelle Tötungen genehmigt. Nach EU-Gesetz dürfen jedoch auch Blutenten hierzulande verkauft werden.

Lobend zu erwähnen sei, dass der US-Promi-Starkoch mit öster-reichischen Wurzeln, Wolfgang Puck, seit 2006 keine Gänseleber mehr anbietet. Zudem wurde 2004 in Kalifornien ein Gesetz auf den Weg geschickt, das die Herstellung und den Verkauf mit Federn oder anderer Produkte von gestopften Enten und Gänsen verbietet. Eine Klage dagegen wurde durch den Supreme Court zurückgewiesen. Es trat zum 01. Juli 2012 in Kraft. Wieso ist es dort machbar – in unseren Breitengraden jedoch nicht? Die Unterschrift unter dieses Gesetz hat übrigens kein Geringerer als der 38. Gouverneur des Landes, der in Österreich geborene Arnold Schwarzenegger gesetzt. Auch der Stadtrat von Chicago versuchte ein solches Verkaufsverbot durchzudrücken – die Verordnung wurde jedoch zwei Jahre später anno 2008 wieder aufgehoben. In New York City jedoch untersagt seit Oktober 2019 ein Gesetz den Verkauf. Bei Missachten der Verordnung droht ein Bussgeld von bis zu 2.000 US-Dollar.

Welche Qualen diese Tiere durchzumachen haben, war ihnen anzusehen. Immer mehr Prominente unterstützen deshalb Initiativen, die an die Gaumenfreude unserer Mitbewohner appellieren: Nein zur Martini-Gans und v.a. Nein zur Stopfleber. So meinte beispielsweise der Obmann des Tierschutzvereins „Animal Spirit“, Dr. Franz-Joseph Plank:

„Es ist unmoralisch, ein ‚Luxus‘-Produkt zu verkaufen bzw. zu verzehren, welches so viel Leid verursacht hat!“

Auch die beiden durch die UNO anerkannten Tierschutzorganisationen „WSPA“ und †„Advocates for Animals“ haben zum Verzicht auf französische Gänseleber-Produkte aufgerufen.

†Auf dieser Website können Sie eine Petition in Deutschland unterschreiben, um den Bundes-Landwirtschafts- und Verbraucherminister Cem Özdemir vom Bündnis 90/Die Grünen zu weiteren Massnahmen „anzuregen“ – verpflichten kann man ihn leider nicht.

Zurück zum Heiligen Martin: Jedes Jahr landen alleine in Österreich vornehmlich zu Martini oder zu Weihnachten rund 300.000 Gänse auf den Festtagstischen. Und mit „heimischer Produktion“ ist da leider nicht viel los: Etwa 90 % stammen von industriellen Mastbetrieben aus Ungarn, Polen oder Frankreich. Keulen und Brust sind in der Stopfleber-Produktion zumeist Abfallprodukte – finden sich jedoch nicht selten auf den Tellern der Feinspitze wieder. Auch in Deutschland werden 7 von 8 Gänsen importiert. In diesen Dunstkreis der Tierfolter fallen nun auch jene Gänsebauern, die Ihren Tieren sechs Monate „Leben“ ermöglichen. Mit Auslauf, normaler Nahrung und der benötigten Weidemöglichkeit. Deshalb sollte es doch auch im Interesse jener Bauern sein, wenn solche grauenhafte Tierhaltung und der Handel der daraus entstehenden Pro-dukte verboten wird. Da lobe ich mir den Martini-Brauch in Süd-deutschland, wo die Kinder, die gerade vom Martini-Laternenumzug zurückkommen, kleine Martinigänse aus gebackenem Keks- oder Hefeteig erhalten.

Die Gans hat in den Legenden und Sagen immer wieder eine herausragende Bedeutung. Gänse haben im alten Griechenland die Tempel bewacht, das römische Capitol soll aufgrund des Geschnatters der Gänse vor dem Angriff der Gallier gerettet worden sein. Julius Cäsar rühmte den Anmut und den Geist der Gänse, Konrad Lorenz baute seine Verhaltenspsychologie nicht etwa auf Beobachtungen der Spezies „Mensch“ auf, sondern verdankt seine Erkenntnis den Graugänsen. Wieso vergehen sich dann ausgerechnet jene Menschen an den anmutigen Vögeln, die von sich aus behaupten, etwas besseres zu sein und sich diesen Luxus leisten wollen? Zudem – weshalb schiessen Jäger zusätzlich Wildgänse aus Skandinavien, die in Bundesländern wie Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt überwintern möchten (im Jahr 2001 waren es nicht weniger als 35.000 Vögel, nach Angaben des Komitees gegen den Vogelmord). Darunter auch sehr viele Kraniche. Immer wieder jagen Hobbyschützen ausserdem in Naturschutzgebieten – 2003 wurden 27 solcher illegaler Jäger angezeigt.

PS: Achten Sie beim Kauf einer Ente oder Gans darauf, dass auch die Innereien enthalten sind. Fehlen diese, so könnte es sich um eines dieser armen Tiere handeln, das die schlimmste Tortur durchgemacht hat, die man einem Tier nur antun kann. Hier können Sie überprüfen, ob dies der Fall ist:

https://media.4-paws.org/3/4/1/c/341c447033b172d0db2c64cf0cf4711bd1372637/20170327_Positivliste_deutsch_aktualisiert__2_.pdf

PPS: Angesichts solcher Bilder, solcher Zahlen empfinde ich es als mehr als geschmacklos, dass der Morgenmoderator eines bayrischen Rundfunksenders einst meinte, dass er nun auch alle Martinigänse begrüsse, an diesem Tage, der ihr letzter sein werde!

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Das Märchen von der Gleichberechtigung

In Österreich wurde am 31. Oktober der „Equal Pay Day“ (EPD) begangen – „Gefeiert“ ist in diesem Zusammenhang absolut der falsche Ausdruck! Doch was bedeutet dieser ganz besondere Tag, der inzwischen in nahezu jedem Land der westlichen Hemisphäre als Mahndatum gelten soll? In Österreich gar zweimal – in der islamischen Welt hingegen undenkbar!

Der „Equal Pay Day“ ist in diesem Falle jener Tag, ab dem Frauen statistisch gesehen für den Rest des Jahres kostenlos arbeiten. In der Frühjahrsversion jener Tag, bis zu dem … – in Deutschland das nächste Mal am 06. März 2024! Beides im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen. Anders ausgedrückt: Bis zu diesem Tag im Herbst haben Männer das verdient, was Frauen für das komplette Jahr ausbezahlt bekommen. Zwei Monate bzw. regional sogar noch mehr, in welchen Männer mehr Geld auf dem Lohnzettel stehen haben als ihre Kolleginnen mit vergleichbarer Qualifikation in vergleichbaren Jobs! Hallo? Wir schreiben das Jahr 2023!!!

Dieser Missstand ist auch als „Geschlechter-Gehaltsschere“ bekannt. Beschämend der EU-Indikator „Gender Pay Gap“: Dieser Lohnunterschied im Jahres-Brutto-Einkommen bei Vollbeschäftigung lag 2021 im Alpen-staat bei 18,8 % (derzeit bei 16,9) während sich der EU-Schnitt im selben Jahr bei 12,7 % bewegte. V.a. das westlichste Bundesland Vorarlberg schlägt dabei aber sowas von zu: Der Equal Pay Day lag dort dieses Jahr beim 02. Oktober (22 %) – in Wien hingegen erst am 21. November!!!

https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Gender_pay_gap_statistics

Nur Estland ist mit 20,5 % in der EU noch schlechter. Am anderen Ende der Tabelle liegt Luxemburg mit -0,2 (Frauen verdienen hier ein paar Cent mehr als Männer), gefolgt von Rumänien mit 3,6 und Slowenien mit 3,8 %. Deutschland bewegt sich gleich nach Österreich bei 17,6, die Schweiz bei 17,7 % (alle Zahlen 2021). Eine Schande für reiche Industrie-staaten, die eigentlich diesen Gleichheitsgrundsatz jeweils in der Verfassung/dem Grundgesetz verankert haben.

Dass gar nichts getan wird, stimmt nicht: Es wird zu wenig und zu lang-sam für gleiche Bezahlung unternommen!

“Lohndiskriminierung ist ungerecht und schwächt unsere Gesellschaft als Ganze. †Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ist ein zentrales Verfassungsversprechen, das es endlich einzulösen gilt.”

(Alain Berset, Bundesrat, Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern EDI)

Der Equal Pay Day wurde bereits 1966 in den USA eingeführt; organisiert durch das „National Committee on Pay Equity“ (NCPE), dem unter-schiedliche Frauenorganisationen, die Gewerkschaften uvam. angehören. Der Hintergrund: Damit sollte, drei Jahre nach dem Beschluss der Gleich-behandlung durch die US-Regierung, auf die ungerechte Ungleich-behandlung der Frauen, insbesondere aber der afro-amerikanischen Frauen hingewiesen werden. Auf dem europäischen Kontinent waren 3.800 Frauen im belgischen Herstal die ersten: Sie legten am 16. Februar 1966 ohne Vorwarnung die Arbeit nieder. Eigentlich sollte der Streik nur einen Tag lang dauern – daraus wurden aber 12 Wochen. 2007 folgte Deutschland mit der “Red Purse Campaign” nach Vorbild der USA, wonach mit roten Taschen auf die Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz hinge-wiesen werden sollte, ein Jahr später kam der EPD. Die Eidgenossen setzten ihn erstmals 2009 fest – dort trat am 01. Juli 2020 ein Gesetz zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit in Kraft. In Österreich wurde der Equal Pay Day erstmals im Jahr 2010 berechnet (ein Jahr später auf Initiative der EU-Kommission in Europa) – damals lag er beim 29. September, 2022 beim 30. Oktober – also nur einen Tag vor dem diesjährigen. Diese auf der nationalen Einkommensdifferenz berechnete Zahl wird vom Jahr abgezogen – ob hinten oder vorne ist eigentlich gleichgültig. Hinten jedoch erweckt einen sensibleren Eindruck! Am 06. Juni 2023 trat eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die bis 2026 derartige Lohnunterschiede transparenter machen und damit abschaffen soll. Definiert werden alsdann “gleiche” und “gleichwertige” Arbeit. Enthalten ist zudem die Pflicht zu Einkommensberichten (auch in kleineren Unter-nehmen) und eine Aufschlüsselung der durchschnittlichen Gehälter. Arbeitnehmer-Vertretungen fordern die sofortige Umsetzung der Richtlinie – nicht so eilig hingegen haben es naturgemäss die Arbeit-geber.

Die Ursachen für diese Ungleichbehandlung sind vielfältig: Frauen leisten mehr unbezahlte Arbeit als Männer (Haushalt, Kindererziehung, Ehren-amt,…), haben zumeist eine geringfügige oder Teilzeit-Beschäftigung (“Care-Beschäftigung” für die Familie), arbeiten oftmals in Niedriglohn-Branchen, haben schlechtere Aufstiegschancen, erhalten tatsächlich ein geringeres Gehalt, …!

Was kann veranlasst werden? Neben dem Meinungswechsel der Chefs bedarf es auch eines Ausbaus von Kinderbetreuungs-Einrichtungen, Ganztags-Schulen etc., sodass Frauen nach der Karrenz wieder in’s Berufsleben einsteigen bzw. Vollzeit arbeiten können. Die Handhabung der letzten Jahrzehnte führt automatisch im letzten Lebensabschnitt vieler Frauen zur Altersarmut. Davon sind vor allem alleinstehende Frauen betroffen.

Den verantwortlichen Sozialpolitikern der DACH-Länder sei deshalb etwa Island an’s Herz gelegt: Verpflichtende Papa-Karenz, Wochenends- und Nacht-Kitas (für die Schichtarbeiter) und gleiches Gehalt bei gleicher Arbeit für Frau und Mann per Gesetz. Island lag übrigens 2021 im EU-Gehaltsscheren-Vergleich bei 10,4 %.

Lesetipps:

.) Gender Pay Gap – Vom Wert und Unwert von Arbeit in Geschichte und Gegenwart; Hrsg.: Rainer Fattmann; Dietz 2023

.) Arbeit, Entlohnung und Gleichstellung in der Privatwirtschaft; Hrsg.: Hans-Böckler-Stiftung; edition Sigma 2010

.) Frauen auf dem Sprung. Wie junge Frauen heute leben wollen. Die Brigitte-Studie; Pantheon 2009

.) Sieben Jahre Equal Pay Day – Eine Forderung wird zur Kampagne; Hrsg.: BPW Germany; BWV Berliner Wissenschafts-Verlag 2015

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